Corona-News

Corona News


Liebe Eltern, 

in dieser Rubrik finden Sie aktuelle Informationen zu den neuesten Corona-Bestimmungen und unser Archiv aus dem vergangenen Schuljahr. 


Informationen aus dem Ministerium


Liebe Eltern,


gerne möchte ich Sie heute darüber informieren, dass auch zum 31.01.2023 die für den Schulbereich relevanten Coronaverordnungen in ihrer aktuellen Form auslaufen werden.

In Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind ab dem 01.02.2023 folgende Punkte für Sie von besonderer Bedeutung:


  • Die an unserer Schule noch vorhandenen Schnelltests können auf Anfrage durch das Sekretariat ausgegeben und verwendet werden - bis die Bestände aufgebraucht sind.
  • In unserer Schule kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden.
  • Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg.
  • Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 01.02.2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. Diese Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder, sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske tragen können


Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Ich vertraue hier auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Ihre Kinder nur gesund die Schule besuchen.

Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz).

Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken (insbesondere auch durch Corona) in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben.

Sollte sich die Gesamtlage wieder verändern, werden wir Sie natürlich sofort informieren.

Über das Bildungsportal NRW (www.schulministerium.nrw) werden aber auch weiterhin aktuelle Informationen für Sie zur Verfügung gestellt.

Für Rückfragen melden Sie sich gerne bei uns.



Viele Grüße

B. Valls-Busch



Änderungen in der Corona-Test- und Quarantäneverordnung

(Dezember 2022)


Hier gelangen Sie zum aktuellen Schreiben der Stadt Krefeld: Zum Brief


Coronamaßnahmen an Schulen ab Oktober 2022


Liebe Eltern,


hier finden Sie ein Schreiben von Frau Ministerin Dorothee Feller im Hinblick auf die Coronamaßnahmen ab Oktober 2022, welches ich Ihnen zur Kenntnisnahme weiterleiten möchte. Auf der Basis des Schreibens und des leicht modifizierten Handlungskonzeptes Corona des MSB ergeben sich für uns als Schule momentan keine Neuerungen. Es bleibt bei den seit den Sommerferien üblichen Regelungen. Die für uns als Schule relevante Information des Schreibens ist, dass die Bundesländer ab dem 01.10.2022 eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für Beschäftige in Schulen aussprechen dürfen, sofern das Infektionsgeschehen dies erfordert. Sollte es dazu kommen, werde ich Sie selbstverständlich  entsprechend informieren.


Ich wünsche Ihnen schon jetzt eine schöne Herbstzeit, genießen Sie die gemeinsame Zeit und vor allem, bleiben Sie gesund.


Viele Grüße

Barbara Valls-Busch

Start in das neue Schuljahr


Liebe Eltern,

ich hoffe, dass Sie einen schönen Sommer hatten und sich von den Herausforderungen des Alltags gut erholen konnten. Bevor am Mittwoch das neue Schuljahr beginnt, habe ich Ihnen einige Informationen zum Thema "Corona in Schule" auf der Basis der neuen Coronaschutzverordnung sowie des Handlungskonzeptes Corona des Schulministeriums zusammengestellt.

AHA-Regeln

Die bekannten und in den letzten beiden Schuljahren erprobten Schutzmaßnahmen wie Abstandhalten, regelmäßiges Händewaschen und Lüften werden beibehalten. D.h. wir lüften weiterhin im 20-Minuten-Rhythmus die Klassenräume und die Unterrichtsräume bzw. Waschräume sind der Regelung entsprechend ausgestattet.


Empfehlung zum Tragen einer Maske

Das Schulministerium empfiehlt allen Schülerinnen und Schülern sowie allen an Schulen Beschäftigten das freiwillige Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske im Schulgebäude.

Wichtig zu betonen ist, dass es sich hierbei um eine Empfehlung und nicht um eine Verpflichtung handelt.

Nichtsdestotrotz schließen wir uns als Sollbrüggenschule der Empfehlung des Ministeriums an, da uns der Gesundheitsschutz aller am Schulleben beteiligter Personen am Herzen liegt und bitten Sie sorgsam im Einvernehmen mit Ihren Kindern das Tragen einer medizinischen Maske zum eigenen Schutz und auch zum Schutz Dritter zu überdenken. Meine Kolleginnen und Kollegen werden sensibel mit dieser Thematik in den Klassen und Kursen umgehen, sodass es zu keiner Diskriminierung bzw. Spaltung innerhalb der Lerngruppen kommt zwischen Maskenträger*innen und Kindern, die sich dagegen entscheiden.

Sollten Sie sich bzw. Ihre Kinder sich zum Tragen einer medizinischen Maske im Schulgebäude entscheiden, möchte ich Sie hiermit freundlichst bitten Ihrem Kind/Ihren Kindern auch eine Ersatzmaske mitzugeben, die im Verlauf eines Schultages schonmal notwendig werden kann.


Testungen

Es bleibt bei der Aussetzung der anlasslosen Schultestungen. Das Schulministerium sieht dagegen nach den Sommerferien anlassbezogene Tests im häuslichen Umfeld vor, die Sie als Eltern in Eigenverantwortung vornehmen. Das „Handlungskonzept Corona“ des Schulministeriums gibt die Anlässe für das Testen zu Hause wie folgt an:

-keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person: Sofern eine Haushaltsangehörige Person oder eine enge Kontaktperson mit Covid-19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei einem negativen Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar.

-leichte Symptome: Bei leichten Erkältungssymptomen sollte das Risiko einer COVID19-Infektion vor dem Schulbesuch durch einen Antigenselbsttest zu Hause abgeklärt werden. War dieser Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte (bis Besserung eintritt) vor jedem weiteren Schulbesuch ein weiterer anlassbezogener Antigenselbsttest durchgeführt werden. Sofern der Test in diesen Fällen negativ ist, steht dem regulären Schulbesuch trotz leichter Symptome nichts im Wege.

-Vorliegen von COVID-19-Symptomen wie Husten, Fieber, Schnupfen, reduzierter Allgemeinzustand, Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, Muskelschmerzen, Atemnot oder Herzrasen.“

Damit Sie diese anlassbezogenen Tests zu Hause durchführen können, bekommen Sie von uns als Schule 5 Antigenselbsttests pro Monat, sobald uns die vom Ministerium veranlasste Lieferung erreicht hat. Die Anzahl der Tests pro Kind ist vom Ministerium festgelegt worden und wir werden als Schule auch nur in dem entsprechenden Umfang beliefert.


Testung am ersten Schultag nach den Sommerferien

Laut Ministerium sind wir dazu angehalten am ersten Schultag nach den Sommerferien (Mittwoch, 10.08.2022) allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einzuräumen, sich in der Schule freiwillig mit einem Antigenselbsttest zu testen. Gerne übernehmen dies die Klassenlehrerinnen in der ersten Stunde. Sollte Sie diesen freiwilligen Test nicht wünschen, geben Sie Ihrem Kind dies bitte schriftlich über die Postmappe mit.


Umgang mit positiven Testergebnissen

Hierzu sieht das „Handlungskonzept Corona“ Folgendes vor: „In der aktuellen Pandemiesituation besteht für infizierte Personen mit positivem Testergebnis nach wie vor die Verpflichtung, sich zu isolieren. Entfallen sind aber die vorbeugenden Quarantänepflichten für Kontaktpersonen, die selbst noch keinen positiven Testbefund haben. Diese Grundregelungen gelten auch in der Schule, sodass positiv getestete Schülerinnen und Schüler (…) sich nach den Regelungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung isolieren müssen, während Kontaktpersonen (Sitznachbar*innen, etc.) weiterhin regulär die Schule besuchen können. Hier gilt aber die Empfehlung zum Selbsttest nach dem Kontakt (s.o.).

Sollte sich Ihr Kind infiziert haben, teilen Sie uns dies bitte telefonisch oder über SDUI mit. Wir sind weiterhin verpflichtet dem Krefelder Gesundheitsamt alle positive Fälle zu melden

Die Schülerinnen und Schüler, die sich durch ein positives Testergebnis in häuslicher Isolation befinden, werden im Unterricht per Teams zugeschaltet und haben so die Möglichkeit am Unterricht teilzunehmen, wenn es die Symptomatik zulässt.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nur in Quarantänefällen die Schülerinnen und Schüler zuschalten.

Wir alle, Sie, liebe Eltern, aber auch die Schülerinnen und Schüler sowie wir Lehrerinnen und Lehrer sind zwar schon erprobt im Umgang mit der Coronasituation in der Schule, aber trotzdem denke ich, dass die obige Auflistung der nach den Sommerferien 2022 gültigen Regelungen für uns alle noch einmal eine gute Basis ist, diese Herausforderung gemeinsam zu meistern und Ihren Kindern den Schulalltag unter diesen Umständen so angenehm wie möglich zu gestalten sowie gleichzeitig den Gesundheitsschutz aller an Schule Beschäftigten zu gewährleisten.

Ich wünsche Ihren Kindern von Herzen einen gelungenen, schönen Start in ein gutes Schuljahr 2022/2023 und freue mich sehr auf eine weiterhin konstruktive und freundliche Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern.

Herzliche Grüße

B. Valls-Busch

Neues Quarantäneschreiben der Stadt Krefeld


Sehr geehrte Eltern,


im Falle, dass Ihr Kind positiv auf das Corona-Virus getestet worden ist, übersenden wir Ihnen vorab das aktuelle (05.05.2022) Schreiben der Stadt Krefeld. Hier gibt es eine Änderung der Quarantänelaufzeit.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.


Sonnige Grüße

M. Ferlings

Masken in der Schule


Liebe Eltern,


in der Schulmail vom 18.03.2022 hat das MSB das Ende der Maskenpflicht in den Innenräumen des Schulgebäudes ab dem 04.04.2022 angekündigt. In dieser Anordnung steht auch, dass die Schule keine schulrechtliche oder infektionsschutzrechtliche Handhabe hat, das weitere Tragen von Masken durchzusetzen, es aber durchaus möglich ist, Masken freiwillig zu tragen. Diese kleine Lücke würde ich gerne nutzen und Sie bitten, dass Ihre Kinder in der kommenden Woche (04.04.-08.04.2022) weiterhin in den Innenräumen des Schulgebäudes eine medizinische Maske tragen. Verstehen Sie meine Bitte als eine Empfehlung für die letzte Schulwoche, damit wir auch  auf den letzten Metern bis zu den Ferien erhöhte Infektionszahlen vermeiden können.


Wie in meiner Nachricht vom 21.03.2022 angekündigt, müssen wir kommende Woche die bislang gültige Teststrategie (MO-Mi-Fr)  weiter verfolgen. Diese fällt dann erst nach den Osterferien (d.h. ab dem 25.04.2022) weg. Sollte es diesbezüglich kurz vor dem Schulstart ein verändertes Reglement aus Düsseldorf geben, werde ich Sie selbstverständlich entsprechend informieren.


Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund.


Viele Grüße

Barbara Valls-Busch

Vorgehen bei einem positiven Test


Bestimmungen des Gesundheitsamtes Krefeld


Informationsschreiben für COVID-19 Indexpatienten (Positiv getestet mittels Bürgertest oder PCR) gemäß § 30 und § 25 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Quarantäneverordnung NRW in der jeweils aktuellen Fassung

Liebe Eltern,

Ihr Kind ist positiv auf SARS-CoV-2 (Corona) getestet worden. Es gilt somit als Kranker im Sinne des § 2Nr.4 IfSG.

Um die Allgemeinheit nicht zu gefährden ist es notwendig, dass sich Ihr Kind unverzüglich in häusliche Isolation oder Quarantäne begibt.

Die Quarantäne beginnt mit dem Erhalt des positiven Testergebnisses und endet nach 10 vollen Tagen (der Tag des Abstrichs zählt nicht mit).

Ist Ihr Kind an Tag 5 und Tag 6 der Quarantänezeit symptomfrei, besteht die Möglichkeit die Quarantäne zu verkürzen. Lassen Sie dafür am 7. Tag der Quarantäne bei Ihrem Kind einen Schnelltest (oder PCR-Test) in einem Testzentrum durchführen. Liegt ein negatives Ergebnis vor, senden Sie es bitte an:

corona-freitestung@krefeld.de


Hier geben Sie bitte zwingend die Daten Ihres Kindes an:


•Name, Vorname und Geburtsdatum

•die Einrichtung sowie die Klasse


Bei einem negativen Testergebnis am 7. Tag endet die Quarantäne automatisch um 24 Uhr. Am nächsten Tag kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen.

Freigetestete Personen sollen noch für weitere 7 Tage Kontakte zu vulnerablen Gruppen (=Senioren, Kranke) meiden.


Zum weiteren Vorgehen:

Für die Dauer der festgelegten Quarantänezeit gilt Folgendes:


•Ihr Kind darf die Wohnung/das Haus/die Unterkunft nicht verlassen. Lediglich

bei einem Notfall oder für die Durchführung eines Coronatests darf das Zuhause

verlassen werden. Dabei ist es wichtig, die Verhaltensregeln einzuhalten – Abstand

halten, medizinische Maske tragen und Hygieneregeln beachten.

•Kontakte außerhalb der Familie müssen strikt vermieden werden.

•Kontakte zu anderen Familienmitgliedern sollten auf das Mindestmaß reduziert

werden. Falls diese unvermeidbar sind, ist eine medizinische Maske zu tragen.

•Je nach Alter und Selbständigkeit des Kindes ist es notwendig, dass sich ein Elternteil

mit dem Kind von den anderen Haushaltsmitgliedern separiert.

•Balkon/Terrasse oder Garten dürfen genutzt werden, wenn diese ausschließlich

von der Familie genutzt werden.

Die räumliche und zeitliche Trennung von den anderen Familienmitgliedern bedeutet beispielsweise:

•Ihr Kind hält sich (mit dem betreuenden Elternteil) in einem anderen Raum auf

als die übrigen Haushaltsmitglieder.

•Bei einem Aufenthalt im gleichen Raum sollte ein Sicherheitsabstand von mindestens

1,50 m eingehalten werden sowie eine medizinische Maske von allen

Personen getragen werden. Der Raum sollte stoßgelüftet werden.

•Mahlzeiten sollten möglichst nicht gemeinsam mit den übrigen Familienmitgliedern,

sondern nacheinander eingenommen werden.

•Ihr Kind sollte möglichst alleine oder nur mit der betreuenden Person in einem

Zimmer schlafen.

•Das Badezimmer sollte getrennt genutzt werden und Handtücher getrennt platziert

werden.

•Das Geschirr sollte bei höchster Temperatureinstellung der Geschirrspülmaschine,

am besten bei 75 Grad Celsius, gereinigt werden.

•Lüften Sie regelmäßig und ausdauernd Ihren Wohnraum (möglichst Stoßlüftung)

und waschen Sie sich regelmäßig die Hände.


Informationen für Kontaktpersonen:

•Haushaltsangehörige müssen sich ebenfalls sofort in häusliche Isolation oder Quarantäne

begeben. Die Möglichkeiten der Freitestung (siehe unten) gelten für Haushaltsmitglieder

und Kontaktpersonen gleich.

•Andere Kontaktpersonen, zu denen in den letzten 48 Stunden „enger Kontakt“ bestanden

hat, müssen von der Indexperson über das positive Testergebnis informiert

werden.

Definition einer „engen Kontaktperson“:


  • Ungeschützter Kontakt über 10 Minuten im Abstand unter 1,5 Metern
  • Jedes Gespräch, ungeachtet der Dauer
  • Mehr als 10 Minuten gemeinsam in einem schlecht gelüfteten Raum, auch
  • wenn beide Personen Masken getragen haben.
  • Nur wenn kontinuierlich und korrekt eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske von
  • beiden Personen getragen wurde, gelten die ersten beiden Kontaktsituationen
  • als geschützt, und es ist keine Quarantäne nötig; bestehen Zweifel am korrekten
  • Tragen der Masken, ist eine Quarantäne notwendig.


•Für Haushaltsangehörige gilt auch eine Quarantänezeit von 10 Tagen.

•Für andere Kontaktpersonen gilt, dass sie für 10 Tage Kontakte zu haushaltsfremden Personen meiden und sich innerhalb der Familie bestmöglich absondern.


Freitestung:


1. Sofern sie in Schule/ Kita an regelmäßigen Testungen teilnehmen und symptomlos

sind, können sich Haushaltsangehörige wie andere Kontaktpersonen

am 5. Tage mit einem negativen „Bürgertest“ oder einer PCR freitesten.

2. Die übrigen Haushaltsangehörigen und anderen Kontaktpersonen können sich

bei Symptomlosigkeit am 7. Tag mit einem negativen „Bürgertest“ oder einer

PCR freitesten (Schul-oder Arbeitsbeginn ist an dem Morgen nach dem Test).


AUSNAHMEN: Nicht in Quarantäne müssen Personen, die


frisch geimpft sind

•2x geimpft (das heißt zweimal geimpft und die letzte Impfung liegt mindestens 14Tage und höchstens 90 Tage zurück)

•über einen spezifischen Antikörpernachweis (=Blutentnahme) + 1 Impfung verfügen; sie

sind den 2xGeimpften ohne 14 Tage Karenzzeit gleichgestellt


geboostert sind

•2x geimpft + 1 Auffrischimpfung oder

•Genesen + 1 Impfung vor oder nach der Erkrankung


frisch genesen sind

•Der positive Test liegt mehr als 28 Tage und höchstens 90 Tage zurück

Im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes Ihres Kindes nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu Ihrem Hausarzt/Kinderarzt auf.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Fachbereich Gesundheit

Schulmail vom 18.03.2022


Liebe Eltern,


im Folgenden möchte ich Sie in aller Kürze über die für den Schulbetrieb relevanten Inhalte aus der letzten Schulmail des MSB bezüglich der Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen informieren.


Bis Samstag, 02.04.2022 wird in NRW gemäß § 2 der Coronabetreuungsverordnung die Pflicht zum Tragen einer Masken in allen Innenräumen der Schule fortgesetzt. Danach besteht diese Pflicht nicht mehr. Allerdings wird darauf verwiesen, dass  in der Schulwoche bis zum 08.04.2022 Masken freiwillig weiter getragen werden können.

Das freiwillige Tragen der Masken wird von uns - der Schulgemeinde der Sollbrüggenschule - eindeutig begrüßt.


Bezüglich der schulischen Testungen hat die Landesregierung NRW entschieden, dass Testungen mit Antigen-Schnelltests bis zum 08.04.2022 in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Sofern es nach den Osterferien keine kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt, entfallen die Testungen in den Schulen ab dem 25.04.2022.


Sollte es zu einer Rücknahme dieser Regelungen kommen, werde ich Sie selbstverständlich zeitnah darüber informieren.  Bis dahin gelten die o.g. Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung.


Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern ein sonnigen Start in die Woche.



Viele Grüße

Barbara Valls-Busch

Informationen aus dem Gesundheitsamt


Die Informationen des Gesundheitsamtes zu den neuen Testregelungen ab 28.2.2022 finden Sie hier.



Neues Testverfahren ab 28.02.2022


Liebe Eltern der Sollbrüggenschule,


wie Sie vielleicht bereits aus der Presse entnommen haben, ändert sich das Testverfahren in den Grundschulen NRWs abermals ab dem 28.02.2022.

Hier finden Sie das an Sie adressierte Schreiben der Ministerin Frau Gebauer.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie zeitnah.


Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Barbara Valls-Busch

Testmöglichkeiten


Sehr geehrte Eltern,


viele von Ihnen suchen ein offizielles Testzentrum auf, wenn Sie von dem positiven Pool in der Klasse Ihres Kindes erfahren. Dies begrüßen wir sehr! Damit erübrigt sich der Einzeltest für Ihr Kind in der Klasse.


Erfreulicherweise bietet sich ab sofort die Möglichkeit, dass Sie Ihre Kinder, im Falle eines positiven Pools, auch bei der „Zahnfee“ auf der Uerdinger Straße 421, 47800 Krefeld mit einem Bürgertest testen lassen können.

Das Labor „Die Zahnfee“ öffnet bereist um 7 Uhr und ermöglicht so Testungen noch vor Schulbeginn. Sollten Sie dieses Angebot nutzen, lassen Sie sich bitte das Testergebnis in Papierform ausdrucken.

Alle Kinder die keinen schriftlichen Testnachweis vorlegen, werden selbstverständlich weiterhin durch uns mit einem Schnelltest getestet.



Mit freundlichen Grüßen

Barbara Valls-Busch


So testen wir jetzt!


Sehr geehrte Eltern,


so langsam werden die Testmodalitäten nach einem positiven Poolergebnis konkreter.

Nach einem positiven Ergebnis werden alle Kinder der Klasse zu Unterrichtsbeginn mit einem Selbsttest getestet. Diese Testungen erfolgen jeden Morgen bis das nächste *negative* Poolergebnis vorliegt.

Sollten Sie keinen Selbsttest in der Schule wünschen, können Sie Ihrem Kind den Bescheid eines tagesaktuellen Bürgertests mitgeben. (Bitte in Papierform)



In dem Fall, dass bei diesen Tests ein Kind als positiv ermittelt werden, werden wir es unverzüglich aus der Gruppe begleiten. Sie als Eltern werden dann telefonisch informiert und sind verpflichtet Ihr Kind zeitnah aus der Schule abzuholen. Natürlich wird Ihr Kind in dieser unangenehmen Situation eng von uns betreut.

Das Ergebnis des Tests in der Schule muss in einem qualifiziertem Testzentrum wiederholt werden. Erst wenn sich hier der positive Wert bestätigt, gilt das Kind als infiziert und die Kontaktrückverfolgung beginnt.

Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass meine Kolleginnen und Kollegen keine Testergebnisse namentlich in die Elternschaft veröffentlichen dürfen. Wir werden in der uns möglichen Transparenz Sie als Eltern über die Entwicklung der Infektionslage innerhalb der Klasse informieren.


Zu aller Letzt sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen:

Viele positiven Ergebnisse oder auch Quarantänebestimmungen ereignen sich im Moment im privaten Bereich. Mir ist sehr bewusst, dass Sie dann erst das eigene Familienleben organisieren müssen, doch brauchen wir diese aktuellen Informationen auch in der Schule. Gerne können Sie die Informationen direkt ans Sekretariat oder die Klassenlehrerin senden.


Ich bedanke mich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit und verspreche Sie weiter auf dem Laufenden zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Valls-Busch

Neues Testverfahren ab 10.01.2022


Liebe Eltern der Sollbrüggenschule,


ich wünsche Ihnen von Herzen ein gutes, gesundes und weniger verrücktes neues Jahr mit ganz viel Leichtigkeit sowie vielen schönen Glücksmomenten und hoffe, dass Sie und Ihre Familien schöne, erholsame Ferien hatten.


Auch im neuen Jahr starten wir den Schulbetrieb mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf, die mich gestern per Schulmail erreicht haben und die ich im Folgenden in aller Kürze an Sie weitergeben möchte.


Des Weiteren würde ich gerne eine Bitte an dieser Stelle äußern:

Um einen möglichst reibungslosen Start in dieser turbulenten Zeit in den Schulalltag zu ermöglichen, würden wir uns als Team der Sollbrüggenschule freuen, wenn Sie Ihre Kinder am Wochenende noch einmal privat testen lassen würden. Bekanntlich steigen im Moment die Zahlen enorm und wir wünschen uns ein stabiles und kontinuierliches Arbeiten mit Ihren „unseren“ Kindern.


Hinsichtlich des veränderten Infektionsgeschehens, insbesondere durch das Aufkommen der Omikron-Variante sowie aufgrund zu beobachtender Impfdurchbrüche, passt die Landesregierung die schulische Teststrategie zum Schulstart wie folgt an:


Ausweitung der Testungen an Schulen ab 10.Januar 2022

Am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien gelten die bekannten Testregelungen für alle Schüler*innen unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schüler*innen an den Testungen teilnehmen müssen.


An Grundschulen arbeiten wir weiterhin mit den Lollitests, allerdings in der leicht abgeänderten Variante 2.0:

Statt nur einer, werden ab Anfang Januar die Schüler*innen morgens künftig zwei Lolli-Test-Proben abgeben. Eine dieser Proben wird dann im Labor wie bisher als sogenannter Pool-Test auf PCR-Basis überprüft. Fällt dieser Pool-Test negativ aus, können alle Schüler*innen am nächsten Tag wie sonst auch in die Schule gehen. Die zweite Speichelprobe, die sogenannte „Rückstellprobe“, kommt nur dann zur Auswertung, falls der Pool-Test ein positives Ergebnis aufweist. In diesem Fall können im Labor dann unmittelbar im Anschluss an die Pooltestung noch am selben Tag die Rückstellproben der betroffenen Schülerinnen und Schüler individuell ausgewertet werden. So können infizierte Schülerinnen und Schüler noch zügiger erkannt werden.


Nähere Informationen können Sie unter folgender Adresse finden:

https://www.schulministerium.nrw/lolli-test-20-startet


Für Sie bedeutet dies, dass Sie im Falle eines positiven Pools nicht eine Einzelprobe in der Schule abgeben müssen und Ihr Kind daher vermutlich schneller wieder in die Schule kommen kann. Diese Rückkehr in die Präsenz kann jedoch erst nach der Rückverfolgung etwaiger Kontakte erfolgen. Daher werden Sie wie gehabt eine Mitteilung über die Schule erhalten, wann der Unterricht für Ihr Kind weitergeht.


Der bereits bekannte Testrhythmus (2mal wöchentlich) wird fortgesetzt.


Das war in aller Kürze das Wichtigste zum Schulstart nach den Weihnachtsferien.

Eine neue Quarantäneverordnung liegt (noch) nicht vor. Sollte es diesbezüglich neue Informationen geben, melde ich mich selbstverständlich bei Ihnen.


Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen angenehmen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt und freue mich auf ein Wiedersehen bei bester Gesundheit.



Mit freundlichen Grüßen

Barbara Valls-Busch

Die Maskenpflicht kehrt zurück


Sehr geehrte Eltern,


heute um 14.45 Uhr erreichte mich die Mitteilung des Ministeriums, dass bereits ab morgen wieder eine durchgängige Maskenpflicht im Schulalltag besteht.  Diese Anordnung betrifft auch den Bereich der Betreuung.

Wir begrüßen die Entscheidung der Regierung sehr.



Ich möchte mich in diesem Zusammenhang ganz herzlich bei Ihnen und Ihren Kindern bedanken, dass die meisten Kinder auf freiwilliger Basis in den letzten Wochen bereits konsequent ihre Masken getragen haben.

Bleiben Sie gesund und genießen Sie trotz Allem die Ruhe der Adventszeit.


Mit freundlichen Grüßen

Barbara Valls-Busch


Neues Testverfahren nach den Weihnachtsferien


Sehr geehrte Eltern,

 

anbei finden Sie das Schreiben des Ministeriums mit den Erläuterungen zum leicht abgeänderten Testverfahren, welches nach den Weihnachtsferien greift.
.

Ich bin beauftragt, Ihnen dieses Schreiben weiterzuleiten. Persönlich bedaure ich, dass eine Teilnahme am Unterricht ausschließlich von Laborergebnissen bestimmt wird - ohne die Kontaktrückverfolgung durch das Gesundheitsamt zu berücksichtigen.
.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!

Barbara Valls-Busch

Elterninfo Lolli-Test

Maskenpflicht


Sehr geehrte Eltern der Sollbrüggenschule,


mit der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hat das Land NRW die Maskenpflicht am Sitzplatz sowie im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten ab 2.11.2021 aufgehoben.


Vor dem Hintergrund der aktuell stark ansteigenden Infektionszahlen hat der Corona-Krisenstab der Stadt Krefeld am Freitag versucht mit einer Allgemeinverfügung festzulegen, dass in allen Krefelder Schulen auch am Sitzplatz sowie im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten weiterhin Masken getragen werden müssen.


Eine solche Allgemeinverfügung bedarf nach § 8 Abs. 1, Satz 3 CoronaBetrVO des Einvernehmens mit dem Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Diesem Antrag ist nicht stattgegeben worden.

Daher appelliert die Stadt Krefeld dringend, sich innerhalb der Schulgemeinden freiwillig auf ein durchgängiges Tragen von zumindest sog. "OP-Masken" in den Innenbereichen der Schulen zu verständigen. Verpflichtend kann es von keiner Instanz der Schule erwirkt werden.


Wir - als Kollegen der Sollbrüggenschule - werden weiterhin durchgehend Masken tragen. Sie als Eltern, bitte ich mit Ihren Kindern die neuen Regeln (sobald ich den Sitzplatz verlasse, muss ich eine Maske tragen!) zu besprechen. Selbstverständlich wird es weiterhin die Maskenpausen geben, da ich mir sicher bin, dass es auch weiterhin Kinder geben wird, welche den Schutz der Maske nutzen werden.


Von Seiten des Gesundheitsamtes gibt es noch keine Aussage bezüglich entstehender Quarantäneentscheidungen im Falle eines positiven Falls in der Klasse. Sobald darüber entschieden wird, werde ich Sie umgehend in Kenntnis setzen.



Mit freundlichen Grüßen

Barbara Valls-Busch


Unterricht im Falle einer Quarantäne


Liebe Eltern der Sollbrüggenschule,

aus vergangenen Nachrichten wissen Sie, wie das Test Prozedere bei einem positiven Pool ist.

Hier möchte ich Ihnen kurz darstellen, wie der Unterricht für Ihre Kinder im Fall einer Quarantäne fortgeführt wird.


Beispiel: Montagspool wird positiv getestet.

⇒ Dienstag: Alle Kinder der Klasse bleiben zu Hause und warten auf das Ergebnis der Einzeltestung und der entsprechenden Anordnung durch das Gesundheitsamt.

10.00 Uhr Videokonferenz mit der Klassenlehrerin. Den Zugangslink zur Konferenz finden Sie auf dem Padlet Ihrer Kinder.


⇒ ab Mittwoch müssen eventuell einige Kinder weiterhin zu  Hause bleiben...

Der Vertretungsplan wird so gestaltet, dass die Klassenlehrerin immer um 9.10 Uhr eine Videokonferenz mit den "Quarantäne-Kindern" halten kann.

Diese Regelung greift aber nur für Kinder, welche von Seiten des Gesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt werden.


Ich bedanke mich abermals für die gute Zusammenarbeit und hoffe, dass wir weiterhin von den positiven Pools verschont bleiben!


Mit freundlichen Grüßen

Barbara Valls-Busch

Medizinische Masken


Sehr geehrte Eltern,


entgegen unserer Mitteilung vom 02.09.2021 erfolgt nun die Anordnung von Seiten des Gesundheitsamtes der Stadt Krefeld, dass auch für Grundschüler/innen nur medizinische Masken erlaubt sind.

Mit freundlichen Grüßen

B. Valls-Busch

Abholorte der Kinder


Liebe Eltern,


um den Hygieneregeln auch weiterhin gerecht werden zu können, werden auch in diesem Schuljahr die Abholorte Ihrer Kinder wie folgt verteilt:


Jahrgang 1 und 2  - OHNE Betreuung

verlassen das Schulgelände nach Unterrichtsschluss über die Sollbrüggenstraße.

Jahrgang 3 und 4  - OHNE Betreuung

verlassen das Schulgelände nach Unterrichtsschluss über den Lehrerparkplatz Nießenstraße.

Betreuungskinder der Jahrgänge 1, 2, 3 und 4

verlassen das Schulgelände über den Ausgang, den Sie mit Ihren Kindern vereinbart haben.


Wir möchten Sie an dieser Stelle darum bitten, von Gruppen und Ansammlungen direkt vor den Ausgängen der Sollbrüggenschule abzusehen.



Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Ferlings


Willkommen zurück!


Liebe Eltern,


ich hoffe, dass Sie als Familie schöne, erholsame Ferien hatten und Sie die gemeinsame Zeit genossen haben.


Meine Kollegen/Innen und ich freuen uns Ihre Kinder ab dem 18.08.2021 wieder in Präsenz bei uns in der Sollbrüggenschule zu sehen. In der Folge habe ich Ihnen nun das aus meiner Sicht Wichtigste für den Schulstart zusammengefasst:


Ablauf der ersten Schultage:

Für alle 2. – 4. Klassen: endet der Unterricht an den ersten drei Tagen nach der vierten Stunde um 11.45 Uhr. Der neue Stundenplan gilt ab Montag, dem 23. August 2021.


Die Einschulungsfeier für unseren neuen Erstklässler findet am Donnerstag Vormittag in der Turnhalle statt.


Für den Unterrichtsbeginn gibt das Schulministerium (MSB) NRW folgende Regelungen vor:

Das neue Schuljahr startet grundsätzlich so, wie das vergangene Schuljahr beendet wurde: Präsenzunterricht nach Stundentafel. - Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP oder FFP-Maske) für ALLE Personen im Schulgebäude. Auf dem Schulhof kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. In der Schulmail des MSB NRW heißt es für den Sportunterricht: „Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Maske uneingeschränkt stattfinden.“ In Absprache mit den Sportkollegen wird noch entschieden, ob der Sportunterricht im Freien oder in der Halle stattfindet. - Die Maskenpflicht im Schulgebäude besteht auch für bereits genesene Schüler/innen. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, Ihrem Kind eine Ersatzmaske mitzugeben, da die Erfahrung im letzten Schuljahr gezeigt hat, dass im Verlauf eines Schultages eine Maske auch einmal kaputt oder verloren geht.

Vielen Dank im Voraus.


Weiterhin gelten natürlich die bekannten Hygieneregeln sowie das regelmäßige Lüften der Klassenräume.


Es besteht auch in diesem Schuljahr eine Testpflicht (2x pro Woche). Der Testrhythmus bleibt ebenfalls bestehen. Montags und mittwochs werden die 1. und 2. Klässler getestet. Dienstags und donnerstags dann die 3. und 4. Klässler. Kontrollieren Sie bitte in diesem Zusammenhang, ob Sie noch das persönliche Testkitt für den Fall eines positiven Pools zu Hause haben. Ansonsten können Sie über die Klassenlehrerin einen Ersatz bekommen.


Am ersten Schultag werden alle Kinder getestet. Die neuen Erstklässler nehmen erst am 23.08.2021 an ihrer ersten Lollitestung teil.

Auch in diesem Schuljahr 2021/2022 werden wir die Plattform SDUI wieder als schnelles Kommunikationsmedium nutzen. Daher möchte ich Sie noch einmal dringend bitten, bei SDUI gelesene Nachrichten auch immer zu bestätigen. Nur so können wir sicherstellen, dass alle Informationen bei Ihnen angekommen sind, was für uns eine sehr wichtige Form der Rückmeldung darstellt.


Sehen Sie es mir bitte nach, dass ich Ihnen direkt zum Schulstart so viele Informationen zukommen lasse, aber das Pandemiegeschehen hat unsere schulischen Abläufe auch weiterhin noch fest im Griff. Allerdings steht für uns alle sicherlich der Gesundheitsschutz aller am Schulleben beteiligten Personen nach wie vor im Vordergrund, sodass wir versuchen, das Beste aus der Situation zu machen. Für Rückfragen stehen meine Kollegen/Innen und ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.


Ich wünsche Ihren Kindern einen schönen Start in ein glückliches, erfolgreiches Schuljahr 2021/2022.


Mit freundlichen Grüßen

Barbara Valls-Busch

Testergebnisse über das lange Wochenende

03.06. - 06.06.2021


Sehr geehrte Eltern,



bevor ich Ihnen und Ihren Kindern ein hoffentlich entspanntes und gesundes Wochenende wünschen darf, möchte ich Sie über das Vorgehen mit dem heutigen Lollitest Ihrer Kinder informieren.

Heute werden nach Anordnung des Ministeriums alle Klassen getestet. Das unserer Schule zugewiesene Labor, hat uns bereits darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse auf Grund der Fülle der Testungen nicht bis zum frühen Donnerstag Morgen zu erwarten sind. Das bedeutet für Sie, dass erst im Laufe des Vormittags die Befunde an Sie weitergeleitet werden können. Behalten Sie daher bitte die SDUI Nachrichten im Blick und bestätigen Sie den Erhalt der Informationen.

Wir hoffen, dass alle Befunde negativ sind!

Sollte jedoch der Pool der Klasse Ihres Kindes positiv getestet werden, muss sich Ihr Kind in häusliche Isolation begeben. Die Nachtestung über unser Labor wird erst am Freitag morgen erfolgen. Sollten Sie also von uns aufgefordert werden einen individuellen PCR Test durchzuführen, bringen Sie bitte das Einzelröhrchen aus dem Umschlag (unbedingt mit dem passenden Code versehen) bis 9Uhr am Freitag in die Schule. Von dort wird es über den Lieferdienst zum Labor gebracht und untersucht. Diese Einzelergebnisse werden Sie dann am Samstag früh erfahren. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, sich an einem der bekannten Testzentren um einen PCR Test zu bemühen.

Teilen Sie uns – der Schule oder der Klassenlehrerin – bitte umgehend das Ergebnis Ihres Kindes schriftlich mit, sobald es vorliegt.

Beachten Sie bitte, dass Ihr Kind mit einem negativen Ergebnis nicht aus der häuslichen Isolation entlassen ist. Erst wenn Sie von Seiten der Schule – nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Krefeld – die Mitteilung erhalten, ist diese Isolation aufgehoben!

Mit dem Wunsch nach durchgehend negativen Ergebnissen bedanke ich mich für Ihre Zusammenarbeit.


Mit freundlichen Grüßen

Barbara Valls-Busch

Schulstart am 31.05.2021


Liebe Eltern,


nun ist es offiziell:

Wir freuen uns ab Montag, 31.05.2021 wieder alle Kinder in Präsenz in der Schule begrüßen zu dürfen. Ihre Kinder haben nun wieder JEDEN TAG Unterricht in der Schule. Es gilt ein regulärer Stundenplan, diesen werden Sie von den Klassenlehrerinnen in den nächsten Tagen erhalten.


Weiterhin besteht die Lolli-Testung an unserer Schule. Diese erfolgt 2x die Woche:

Klassen 1 + 2 immer Montag + Mittwoch

Klasse 3 + 4 immer Dienstag + Donnerstag


Wir möchten nochmals darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, dass Sie jeden Morgen die Sdui Nachrichten abrufen und auch die Lesebestätigung auswählen.


Am Freitag nach Fronleichnam, 04.06.2021 findet KEIN Unterricht statt, Ihre Kinder haben schulfrei. Wenn Sie einen NOTbetreuungsbedarf haben, melden Sie diesen bitte separat an.



Herzliche Grüße

Ihr Sollbrüggenteam

Wechselunterricht ab 26.05.2021


Sehr geehrte Eltern,


wir beginnen am Mittwoch, den 26.05.2021 mit dem Wechselunterricht.

Ihre Kinder sind wie zuvor in den Gruppen I und II aufgeteilt.

Anliegend übersende ich Ihnen den Plan zum Wechselunterricht bis zu den Sommerferien. Wir starten am Mittwoch, den 26.05.2021 mit Gruppe II.


Wir freuen uns, Ihre Kinder wieder in der Schule begrüßen zu dürfen und die doch so stillen Flure wieder mit Kinderstimmen zu füllen.


Ihr Sollbrüggenteam


Plan Wechselunterricht

Distanzunterricht trotz sinkender Inzidenzzahlen


Liebe Eltern,


soeben erreichte uns die Nachricht, dass trotz sinkender Inzidenzzahlen der Unterricht frühestens am Mittwoch, den 26.05.2021 starten kann.


Wir befinden uns also bis zum 25.05.2021 einschließlich weiterhin im Distanzlernen. Es wird eine Notbetreuung angeboten.

Am Dienstag, den 25.05.2021 findet KEIN Unterricht statt, Ihre Kinder haben Schulfrei. Wenn Sie einen NOTbetreuungsbedarf haben, melden Sie diesen bitte ebenfalls unten an.


Herzliche Grüße

Ihr Sollbrüggenteam


Lolli-Tests


Sehr geehrte Eltern der Sollbrüggenschule,


heute möchte ich Sie über die neuen Corona-Tests für Ihre Kinder informieren. Das Land NRW hat, wie Sie mit Sicherheit aus der Presse erfahren haben, ein neues Testverfahren für Grundschüler erprobt und möchte dieses ab der kommenden Woche umsetzen. Es wird Lolli -Test genannt.

Es gibt drei wesentliche Unterschiede zu den im Moment durchgeführten Selbsttests:


  • Die Probeentnahme erfolgt durch ein 30 sek. langes Lutschen an einem Wattestäbchen. Dadurch ist diese Form des Tests bedeutend angenehmer für die Kinder und die Gefahr der Ansteckung während der Probeentnahme entfällt, da die Masken nicht abgenommen werden müssen.
  • Die Untersuchung der Probe erfolgt durch ein Labor nach dem PCR Verfahren und erkennt dadurch die Infektion in einem wesentlich früheren Infektionsstadium.
  • Die Kinder werden Gruppen (so genannten Pools)  zugeordnet. Es wird vom Labor das Ergebnis dieser Gruppentestung ermittelt.


Ich werde vom Labor von dem Ergebnis informiert. Leider erfolgt diese Nachricht erst in der darauffolgenden Nacht, so dass ich Sie erst am folgenden Tag (gegen 7 Uhr) darüber informieren kann.


Ist das Ergebnis negativ, besteht kein weiterer Handlungsbedarf.


Werden Sie von mir über ein positives Ergebnis informiert, bedeutet es, dass Sie als Eltern mit Ihrem Kind einen weiteren Lolli-Test zu Hause durchführen und das Teströhrchen am gleichen Morgen bis 9 Uhr im Sekretariat der Schule abgeben müssen. Wir senden diese Einzeltests an das Labor und Sie erhalten das Ergebnis Ihres Kindes per Mail.

Die Entscheidung über Quarantäne trifft weiterhin das Gesundheitsamt der Stadt Krefeld, welches direkt von dem Labor informiert wird. Ihr Kind darf jedoch nicht in die Schule (auch nicht in die Notbetreuung!) bis ein negatives PCR Ergebnis vorliegt.

Die Materialien für den Selbsttest mit allen nötigen Informationen erhalten Sie über Ihre Kinder am Tag der ersten Testung in der Schule.


Unter folgender Adresse können Sie sich Erklärvideos ansehen und weitere Informationen erhalten: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests


Ich bin mir über die Fülle dieser Informationen bewusst, wir erhoffen uns jedoch alle, dass durch die frühe Erkennung möglicher Infektionen, Ihre Kinder und dadurch auch Ihre Familien zusätzlichen Schutz erhalten.


Zögern Sie bitte nicht mich oder die Klassenlehrerinnen bei Nachfragen zu kontaktieren.

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung. Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Barbara Valls-Busch

Distanzunterricht und Videokonferenzen


Sehr geehrte Eltern der Sollbrüggenschule,


bis ein stabiler Inzidenzwert von unter 165 in Krefeld erreicht ist, verbleiben Ihre Kinder im Distanzunterricht.

Für Kinder, deren häusliche Betreuung nicht gewährleistet werden kann, bieten wir natürlich weiterhin eine Notbetreuung an.

Bedauerlicherweise fehlen uns ab Mai 42 Lehrerstunden. Dadurch können wir die Aufsicht und Unterstützung der Notbetreuungskinder, nur noch mit dem Einsatz der Klassenlehrerinnen gewährleisten.

Für Sie und Ihre Kinder bedeutet dies, dass die bis jetzt täglich stattfindenden Videokonferenzen, nur noch vier Mal in der Woche stattfinden werden.

Von den Klassenlehrerinnen erfahren Sie die genauen Termine der Videokonferenzen.



Vielen Dank für Ihre unermüdliche Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Valls-Busch

Absage pädagogischer Ganztag



Sehr geehrte Eltern,


wir möchten Sie heute darüber informieren, dass der pädagogische Tag des Kollegiums am 12.05.2021 entfällt. Es findet an diesem Tag Unterricht nach entsprechender Vorgabe des Ministeriums statt.



Herzliche Grüße

Ihr Sollbrüggenteam

Fortführen des Distanzlernens ab 26.04.2021


Sehr geehrte Eltern,


wie zu erwarten war, bleiben wir auch in der kommenden Woche im Distanzlernen.

Sowohl die Videokonferenzen, als auch die Notbetreuung wird wie bisher durchgeführt.

Im Namen des Teams der Sollbrüggenschule bedanke ich mich für Ihre tatkräftige Unterstützung.

Bleiben Sie gesund.



Mit freundlichen Grüßen

B. Valls-Busch


Distanzlernen


Sehr geehrte Eltern der Sollbrüggenschule,


ich kann mir vorstellen, wie sehr Sie die Nachricht über die Fortsetzung des Distanzlernens enttäuscht hat.

Deutlich muss ich an dieser Stelle noch einmal betonen, dass das Distanzlernen auch noch am Montag, den 26.04.2021 angeordnet wurde. Die Formulierung in der letzten Nachricht blieb etwas vage.

Die letzte Woche hat uns gezeigt, dass - trotz der digitalen Schwierigkeiten in der Notbetreuung - die gemeinsamen und täglichen Videokonferenzen von den meisten Kindern sehr positiv angenommen wurden. Daher haben wir uns entschieden mit diesem System fortzufahren.


Ab Montag wird die Teilnahme an den Videokonferenzen jedoch verpflichtend sein. Die Zugangsdaten zu den jeweiligen Konferenzen finden Sie wie gehabt auf den Klassenpadlets.

Wenden Sie sich bei Schwierigkeiten oder Fragen bitte jederzeit an die Klassenlehrerinnen oder an mich über das Sekretariat der Schule.


Um den Raumwechsel mit den Kindern der Notbetreuung reibungslos gestalten und ihnen den pünktlichen Start in die Konferenz zu ermöglichen, verzögert sich der Start der Videokonferenzen der Klassen 3 und 4 um 15 Minuten.

die Videokonferenz der Klassen 3 und 4 beginnt täglich um 9:15 Uhr.


Ein großes Lob möchte ich an dieser Stelle an Ihre Kinder senden. Den kleinen Großen wird im Moment unfassbar viel zugemutet und trotz allem geben sie ihr Allerbestes.


Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Barbara Valls-Busch

Keine Wiederaufnahme des Schulbetriebes



Sehr geehrte Eltern,


soeben erreichte uns folgende Nachricht vom Schulamt Krefeld:

Angesichts der inzwischen auf 208,9 angestiegenen 7-Tages-Inzidenz hat der Corona-Krisenstab der Stadt Krefeld entschieden, dass es für die Krefelder Schulen aus Gründen des Infektionsschutzes ab Montag, 19.4.2021 NICHT zu einer Wiederaufnahme des Schulbetriebes im Wechselunterricht kommen wird.


Im Rahmen einer Allgemeinverfügung wird kurzfristig festgelegt werden, dass der Schulbetrieb für alle Krefelder Schulen - zunächst bis 26.04.2021 -  weiterhin nach Maßgabe der Regelungen aus der Schulmail vom 8.4.2021 stattfindet.

Dies heißt für die Sollbrüggenschule, dass Ihre Kinder ab Montag 19.04.2021 sich weiter im Distanzlernen befinden.


Die Notbetreuung findet wie gehabt statt.


Die Selbsttestung an der Schule läuft ebenfalls wie in dieser Woche immer montags und donnerstags.



Bleiben Sie gesund.

Herzliche Grüße

M.Ferlings


Unterricht ab dem 19.04.2021


Sehr geehrte Eltern,


wie Sie heute bestimmt aus der Presse entnehmen konnten, plant das Schulministerium in der nächsten Woche wieder die Schulen im Wechselunterricht zu öffnen.

Meine Kolleginnen und ich würden uns sehr darüber freuen, Ihre Kinder wieder in der Schule begrüßen zu dürfen.


Allerdings wurden wir von Seiten des Schulamtsleiters gebeten, Sie darauf hinzuweisen, dass die Schulöffnung an einen stabilen Inzidenzwert von unter 200 gebunden ist. Leider bewegen wir uns in Krefeld mit stetig steigenden Werten auf diese Grenze zu. Daher wird die endgültige Entscheidung über die Schulöffnung in Krefeld noch vom Krisenstab der Stadt final entschieden.


Da ich aber weiß, wie schwierig es ist das Familienleben in diesen ungewissen Zeiten zu organisieren, möchte ich Ihnen zumindest an dieser Stelle mitteilen, dass wir an der Sollbrüggenschule mit dem bewährten Wechselsystem von Präsenz - und Distanztagen im täglichen Wechsel weiter machen würden. Der Montag (19.04.) wäre der erste Präsenztag für die Gruppe 2.


Wie gehabt, halte ich Sie weiter informiert!


Mit freundlichen Grüßen

Barbara Valls-Busch


Vorgehensweise mit Testergebnissen



Liebe Eltern der Sollbrüggenschule,


nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen über die Corona-Selbsttests, die an unserer Schule verwendet werden, sowie über ein Vorgehen bei negativer/ positiver Testung.


Die Tests, die unsere Schule in der letzten Woche erhielt, stammen von der Firma Siemens-Healthcare und tragen die Bezeichnung CLINITEST ®Rapid COVID-19 Antigen Self Test.

Diese Tests sind von den Schülerinnen und Schüler nach Einweisung selbst durchführbar. Auf der Seite des Ministeriums finden Sie weitergehende Informationen (Kurzanleitungen, Video,…)

https://www.schulministerium.nrw/selbsttests.


Ein Corona-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet zumeist nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder der gesamte Schulbetrieb eingestellt wird. Es bedeutet lediglich, dass das Ergebnis durch einen PCR Test überprüft werden muss. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen.


Bei einem positiven PCR-Test erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der infektionsrechtlichen Bestimmungen. Die Eltern werden informiert und holen zeitnah ihr Kind in der Schule ab. In der Zwischenzeit wird ihr Kind von einer Vertrauensperson betreut.


Die Fälle positiver Selbsttests werden in der Schule dokumentiert und an das Gesundheitsamt der Stadt Krefeld weitergeleitet.


Ein positives Selbsttestergebnis ist durch einen PCR-Test zu bestätigen. Hierfür nehmen die Eltern Kontakt mit einer Ärztin/einem Arzt auf. Eine erneute Teilnahme am Unterricht oder der Notbetreuung ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testergebnis sollte sich die Person in häusliche Quarantäne begeben.


Herzliche Grüße und bleiben Sie und Ihre Familien gesund!

Barbara Valls-Busch

Selbsttests in der Notbetreuung



Sehr geehrte Eltern der Notbetreuungskinder,

das erste Testen heute haben Ihre Kinder toll gemeistert.


Die Kinder der Notbetreuung müssen 2x die Woche getestet werden. Wir werden am kommenden Donnerstag den zweiten Test bei den Kindern durchführen.


Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihr Kind privat zu testen. Denken Sie bitte nur daran, am Donnerstagmorgen das gültige Ergebnis Ihrem Kind mitzugeben.

Sollten Sie zuhause einen Selbsttest durchführen, teilen Sie uns bitte schriftlich das negative Ergebnis mit.


Herzliche Grüße
M.Ferlings


Distanzunterricht ab 12.04.2021


Liebe Eltern,


eine weitere Nachricht, um Sie auf den aktuellen Stand der Entwicklungen zu bringen.


Die Lieferung der Schnelltests läuft in NRW nur schleppend voran. Die Krefelder Schulen helfen sich gegenseitig mit den Beständen aus. Wir hoffen aber, baldmöglichst beliefert zu werden.


Ab Montag werden alle Klassen den Distanzunterricht täglich mit einer Videokonferenz mit der Klassenlehrerin beginnen. Diese soll der Strukturierung des Tages und der Klärung eventueller Fragen dienen. Es wäre wünschenswert, wenn möglichst viele Kinder daran teilnehmen. Wir wissen, dass noch viele unserer Schülerinnen und Schüler Unterstützung bei der Handhabung der Technik benötigen. Daher bedanke ich mich bei Ihnen für die nötige Hilfe. Darüber hinaus ist eine ruhige Arbeitsatmosphäre mit möglichst wenig Ablenkung, für das Gelingen der Videokonferenzen eine wichtige Voraussetzung. Vielen Dank, dass Sie Ihre Kinder auch dabei unterstützen.

Da wir lediglich in einigen Räumen des Altbaus über Internet verfügen, sind wir gezwungen, die Anfangszeiten zu staffeln. Nur so können wir gewährleisten, dass alle Notbetreuungskinder ebenfalls daran teilnehmen können.


Die Videokonferenzen für die Klassen 1 und 2 beginnen um 08:15 Uhr.

Die Videokonferenzen für die Klassen 3 und 4 beginnen um 09:00 Uhr.

Bereiten Sie bitte mit Ihren Kindern alle nötigen Arbeitsmaterialien für den Tag vor.


Die Zugangsdaten für die Videokonferenzen erhalten Sie über die Klassenlehrerinnen Ihrer Kinder und über die Padlets. 


Sollten Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.


Trotz aller zusätzlichen Organisationsaufgaben, wünsche ich Ihnen ein erholsames Wochenende.


Mit freundlichen Grüßen 

Barbara Valls-Busch 


Testung für Notbetreuung



Sehr geehrte Eltern,


Ihr Kind besucht ab Montag die Notbetreuung.


Der Beginn ist um 7:30 Uhr, spätestens um 8.15 Uhr sollten alle Kinder in ihre Gruppen gehen. Die Betreuung erfolgt zu den bekannten Zeiten. Geben Sie Ihrem Kind bitte eine Notiz mit aus der wir erkennen können, wann es abgeholt wird. Die Betreuung wird von LehrerInnen und ErzieherInnen in der kommenden Woche gemeinsam durchgeführt. 


Vormittags werden die Aufgaben zum Distanzlernen erledigt und wir bieten den Kindern die Möglichkeit an den digitalen Konferenzen mit der Klassenlehrerin teilzunehmen. Deshalb ist es wichtig, dass die Kinder ihre Materialien und Aufgaben vollständig dabeihaben. 


Für die Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Deshalb ist der Besuch der Schule ab dem 12.04.2021 an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilzunehmen und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. 


Dies bedeutet, dass jedes Kind am Montag negativ getestet sein muss, damit es an der Notbetreuung teilnehmen kann. 


Leider sind an unserer Schule noch keine Selbsttests für die Kinder angekommen. Wir werden uns für die ersten Tage von bereits belieferten Schulen Selbsttests ausleihen, um die Kinder in der Schule testen zu können. Sollten Sie keinen Test in der Schule für Ihr Kind wünschen, bitte ich Sie, die negative Testung durch einen Bürgertest nachzuweisen. Die negative Testung darf höchstens 48 Stunden zurückliegen.


(Termine können unter https://krefeld-testet.de vereinbart werden)


Melden Sie Ihr Kind bitte durch die angehangene Abfrage für die Notbetreuung in der kommenden Woche an.


Mit freundlichen Grüßen

Barbara Valls-Busch


Informationen aus dem Gesundheitsamt


Bescheinigung zur Betreuung Ihres Kindes für die Dauer der angeordneten Quarantäne.


Liebe Erziehungsberechtigten,


sollte in der Schule, die Ihr Kind besucht ein COVID-19 Fall festgestellt werden oder der Verdacht eines COVID-19 Fall bestehen, wird die Schule den Fachbereich Gesundheit informieren und kurzfristig Maßnahmen ergreifen, bzw. Sie als Erziehungsberechtigte die Schule und den Fachbereich Gesundheit informieren.


Diese Maßnahmen können einzelne Lehrkörper, Kinder oder ganze Klassen betreffen. Sollte Ihr Kind davon betroffen sein und in Quarantäne gesetzt werden, erhalte ich von der Schule eine Liste der Kinder, die betroffen sind.


Anhand dieser Liste erstelle ich automatisch für jedes Kind eine Bescheinigung für die Erziehungsberechtigen zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.


Bitte legen Sie dieses Schreiben Ihren Arbeitgeber vor. Vom Arbeitgeber ist zu prüfen:

  • Sofern Ihr Kind aufgrund einer behördlicher Anordnung zur Verhinderung der Verbreitung einer Infektionskrankheit vorübergehend die Schule, Kindertagesstätte oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung, nicht betreten darf und 
  • Ihr Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder es ohne Alterseinschränkung behindert und auf Hilfe angewiesen ist und
  • Sie in dieser Zeit Ihr Kind selbst zu Hause beaufsichtigen, betreuen oder pflegen, weil eine anderweitige zumutbare Betreuung nicht sichergestellt werden konnte und Sie dadurch einen Verdienstunfall erleiden, 


dann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG). Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer erhalten die Entschädigung von ihren Arbeitgebern als Lohnfortzahlung. Selbstständige können den Antrag bei dem für sie zuständigen Landschaftsverband selbst stellen. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

Entschädigung bei Kinderbetreuung | LVR


Bitte sehen Sie von E-Mail oder Telefonaten ab.


Vielen Dank für ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


D. Niema


Regelung bis zu den Osterferien


Sehr geehrte Eltern!

 

Leider haben wir noch keine offizielle Meldung, wie es ab Montag, den 08.03.2021, weitergehen soll. Da sich jedoch in den letzten zwei Wochen gezeigt hat, dass das alternierende System sehr gut funktioniert, werden wir vorerst dabei bleiben.

An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen für die Unterstützung in den letzten Wochen bedanken. Gemeinsam sind wir auf einem guten Weg, die momentane Situation zu meistern.

Die Gruppeneinteilung der letzten beiden Wochen bleibt wie gehabt bestehen.

Wichtig: Am 12.03.2021 ist pädagogischer Tag des Kollegiums der Sollbrüggenschule, ALLE Kinder haben an diesem Tag Distanzunterricht.

Am 12.03.2021 gibt es ausschließlich eine NOTbetreuung. Wenn Sie Bedarf an dieser NOTbetreuung haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat 02151-592625 oder per Mail sollbrueggenschule@schulen.krefeld.de

 

Weiterhin sind folgende Regelungen zu beachten:

-       Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend.

-       Für die Klassen 1+2 beginnt der Unterricht wie gehabt um 8:10 Uhr und endet um 11:45 Uhr. Als Ein- und Ausgänge bleiben für die Klassen 1, 2 und die Notbetreuung das Tor an der Sollbrüggenstraße.

-       Für die Klassen 3+4 beginnt der Unterricht wie gehabt um um 8:10 Uhr und endet um 12:45 Uhr. Als Ein- und Ausgang bleibt das Tor an der Nießenstraße über den Lehrerparkplatz zu nutzen.

-       Das Tragen einer Maske auf dem gesamten Gelände der Schule ist zu jeder Zeit Pflicht. Natürlich werden den Kindern ausreichend Maskenpausen ermöglicht.

-       Da weiterhin das Lüften ein zentraler Aspekt des AHA ist, bitte ich Sie, Ihren Kindern ausreichende „Kleidungsschichten“ mitzugeben.

 

Die Schule ist weiterhin für Publikumsverkehr geschlossen.

Dieses Informationsschreiben gilt erst einmal bis zum 26.03.2021.

Wir werden Sie natürlich zeitnah informieren, sobald sich etwas Neues ergibt.

Bleiben Sie gesund.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Barbara Valls-Busch

 Schulöffnung ab dem 22.02.2021


Sehr geehrte Eltern!

 

Heute erhalten Sie Informationen zur Schulöffnung am Montag, dem 22.02.2021.

 

Um den Ansprüchen der Hygiene und des Infektionsschutzes zu genügen, haben wir alle Klassen in jeweils zwei Gruppen unterteilt. Dabei berücksichtigen wir natürlich die zahlreichen Geschwisterkinder und die ansteigende Anzahl der Kinder, die einen Bedarf an Notbetreuung haben, welche parallel zum Präsenzunterricht von uns angeboten wird.

 

An diesem Punkt möchte ich Sie eindringlichst bitten, dieses Angebot als tatsächliche NOTbetreuung zu verstehen. Wir haben lediglich drei Räume (incl. Lehrerzimmer) in der Schule zur Verfügung, um Ihre Kinder zu betreuen. Diese Notgruppen dürfen eine Gruppenstärke von 15 Kindern nicht überschreiten. Sollten die drei Räume nicht ausreichen, müssen wir leider das alternierende System von Präsenz- und Digitalunterricht verändern.

 

 

Folgende Regelungen sind zu beachten:

 

-    Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend.

 

-    Die Klassen 3 und 4 haben an den Präsenztagen 5 Stunden Unterricht.

 

-    Der Unterricht beginnt für die Klassen 3 und 4 um 8.10 Uhr und endet um 12.45 Uhr

 

-    Als Ein- und Ausgang bleibt wie gehabt für die Klassen 3 und 4 das Tor an der Nießenstraße über den  Lehrerparkplatz. Die Notbetreuungskinder nutzen den Eingang über die Sollbrüggenstraße.


-    Das Tragen einer Maske auf dem gesamten Gelände der Schule ist zu jeder Zeit Pflicht. Natürlich werden den Kindern ausreichend Maskenpausen ermöglicht.

 

-    Da weiterhin das Lüften ein zentraler Aspekt des AHA ist, bitte ich Sie, Ihren Kindern ausreichende „Kleidungsschichten“ mitzugeben.

 

 

Die Schule ist weiterhin für Publikumsverkehr geschlossen.

 

Das Betreten des Schulgeländes ist ausschließlich

-   den Lehrerinnen und Lehrern,

 

-    den Betreuerinnen und Betreuern,

 

-    den Kindern der Notbetreuung,

 

-    und den Schülerinnen und Schülern des täglichen Präsenzunterrichts vorbehalten.

 

Dieses Informationsschreiben gilt erst einmal bis zum 05.03.2021.

 

Über die Zeit bis zu den Osterferien informieren wir Sie, sobald wir wissen, wie es weitergeht!

 

Nur gemeinsam können wir an  einem   Infektionsschutz    für   alle          Beteiligten    arbeiten. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 Barbara Valls-Busch

Planung der unterrichtsfreien Tage


Sehr geehrte Eltern,


noch ist alles ungewiss. Es gibt bedauerlicherweise noch keine klare Aussage für den Schulbetrieb ab dem 15.02.2021 von Seiten des Ministeriums.

Dennoch haben wir für die Sollbrüggenschule folgenden Plan für die Weiterarbeit ab dem 15.02.2021 beschlossen.

Das Lehrerkollegium und auch die Kollegen aus der Betreuung sind sich einig, dass wir – wenn es uns gestattet ist – für Ihre Kinder am 15.02.2021 in der Schule da sein möchten.

Durch viele Elterngespräche wissen wir, wie anstrengend die letzten Wochen für Sie und die Kinder waren. Deshalb verlegen wir die zwei unterrichtsfreien Tage (Rosenmontag + Veilchendienstag) auf den Donnerstag und Freitag der kommenden Woche 11.02.+12.02.2021. An diesen Tagen werden Ihre Kinder KEINE Aufgaben erhalten, sie sollen die Zeit zum Durchatmen nutzen, um hoffentlich am Montag, den 15.02.2021 voller Elan in den Präsenzunterricht starten zu können.

Der Unterricht am Montag findet für alle Kinder von 8:00- 11:45 Uhr statt.

Derzeit sind wir noch in Verhandlung mit dem Träger des offenen Ganztages (SKF), da dieser am Brauchtumstag Rosenmontag festhalten möchte und somit die Kolleginnen der Betreuung keinen Dienst leisten dürfen. Sollte der SKF bei dieser Entscheidung bleiben, findet an diesem Tag keinerlei Betreuung statt (weder Frühbetreuung ab 7:30Uhr noch Betreuung nach dem Unterricht ab 11:45Uhr).

Wir hoffen sehr, dass uns die pandemische Entwicklung diesen Weg gehen lässt und wir endlich Ihre Kinder wieder bei uns begrüßen dürfen!

 

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Valls-Busch


Zeugnisausgabe Januar 2021 


Liebe Eltern,

gerne teilen wir Ihnen mit, wie die diesjährige Zeugnisausgabe der 3. und 4. Klassen zum Halbjahr 2020/2021 unter Corona-Bedingungen an der Sollbrüggenschule stattfinden wird.

Die Zeugnisse werden wie folgt von den jeweiligen Klassenlehrerinnen verteilt:

Die Zeugnisausgabe des Jahrgangs 3 findet am Freitag, den 29.01.2021, statt.

Zeitraum: 08.00-10.00 Uhr

Klasse 3a -> Fenster der Klasse 3a am Lehrerparkplatz, Zugang über Nießenstraße

Klasse 3b -> Terrassentür des Pavillons (Ort, an dem auch die Abgabekörbe stehen), Eingang über die Sollbrüggenstraße


Zeitraum: 10.00-12.00 Uhr

Klasse 3c -> Fenster der Klasse 3a am Lehrerparkplatz, Zugang über Nießenstraße

Klasse 3d -> Terrassentür des Pavillons (Ort, an dem auch die Abgabekörbe stehen), Eingang über die Sollbrüggenstraße

 
Die Zeugnisausgabe des Jahrgangs 4 findet am Donnerstag, den 28.01.2021, in der Zeit von 8.30-10.30 Uhr statt.

Klasse 4a -> Terrassentür des Pavillons (Ort, an dem auch die Abgabekörbe stehen), Eingang über die Sollbrüggenstraße

Klasse 4b -> Fenster des Pavillons am Goldsteinweg, Zugang über Goldsteinweg

Klasse 4c -> Fenster der Klasse 3a am Lehrerparkplatz, Zugang über Nießenstraße


Wir möchten Sie höflichst bitten, sich an die derzeit bestehenden Hygienevorschriften und die oben genannten Abholzeiten und -orte zu halten.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

                                                                                                                                                                                                               Krefeld, 7.1.2021

Aktuelle Situation: Schulstart am 11.1.2021


Sehr geehrte Eltern der Sollbrüggenschule,

trotz aller momentanen Unsicherheiten wünschen wir Ihnen ein gutes und gesundes Jahr 2021.


Heute erreichte uns endlich die offizielle Mail des Schulministeriums mit den verbindlichen Aussagen für das Zeitfenster bis zum 31.01.2021.

An der Sollbrüggenschule starten wir unter den unten aufgeführten Bedingungen am Montag, den 11.01.2021.


Alle Eltern sind jedoch aufgerufen,
ihre Kinder soweit wie möglich zu Hause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.


-        Der Unterricht findet für alle auf Distanz statt.


-        Eine Notbetreuung für Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können, wird sichergestellt.


-        Während der Notbetreuung findet kein regulärer Unterricht statt.


-        Die Schüler können ihre Aufgaben in der Schule erledigen.


-        Die Betreuung wird von Lehr- und Betreuungspersonal gleichermaßen übernommen.


-        Das Betreuungsangebot gilt für alle Kinder der Klassen 1 bis 4 im Rahmen der regulären Unterrichtszeit. Besucht Ihr Kind den Offenen Ganztag oder die Betreuung bis 14:00 Uhr, gilt selbstverständlich auch dieser Betreuungsumfang.


-        Um das Betreuungsangebot entsprechend planen zu können, bitten wir Sie an der 
wöchentlichen Bedarfsabfrage teilzunehmen.


Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.


Mit freundlichen Grüßen


B. Valls-Busch


Krefeld, 26.11.2020


Vorgezogene Weihnachtsferien und Anmeldung Notgruppen


Sehr geehrte Eltern,


jetzt ist es endlich amtlich. Gestern bekamen wir die Mitteilung des Ministeriums, dass der Unterricht an den letzten zwei Schultagen vor Weihnachten ruhen soll. Für Sie und Ihre Kinder bedeutet es, dass der letzte Schultag der 18.12. ist, der Unterricht endet nach Plan.


Sollten Sie Betreuungsbedarf für den 21. und 22.12. in Anspruch nehmen wollen, werden wir in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen aus dem offenen Ganztag natürlich Notgruppen einrichten. Die Abfrage erfolgt über die Klassenlehrerinnen.


Das Anmeldeformular für die Notgruppen finden Sie hier.


Mit freundlichen Grüßen


B. Valls-Busch

Kommissarische Schulleiterin


                                                                                                     Krefeld, 11.12.2020


Sehr geehrte Eltern der Sollbrüggenschule,


soeben erhielten wir eine Mail aus dem Schulministerium (MSB) mit folgenden Informationen:


Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen: 

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. 

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll. 

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020. 


An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. 

Ich bitte noch einmal um Verständnis für diese kurzfristige Entscheidung. Sie ist der anhaltend problematischen Infektionslage geschuldet und erfolgt im Interesse einer länderübergreifenden Vorgehensweise. 

(Auszüge aus der Schulmail MSB NRW vom 11.12.2020)


Es ist dem Zeitpunkt des Eintreffens der Mail geschuldet und sehr bedauerlich, dass meine Kolleginnen und Kollegen Ihren Kindern den überstürzten Abschied vor Weihnachten nicht persönlich erklären konnten. Wieder einmal müssen Sie und wir nun den Lebensalltag umorganisieren.

Um den Spagat zwischen Präsenz und Distanz besser organisieren zu können, bitte ich Sie, möglichst zeitnah an der Umfrage über die SDUI-Plattform teilzunehmen. Selbstverständlich ist das Büro am Montag besetzt und Sie können uns telefonisch oder per Mail erreichen.


Ihnen allen wünsche ich trotz Allem von Herzen ein gesegnetes, gesundes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021! Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen



B. Valls-Busch

Kommissarische Schulleiterin

Krefeld, 15.11.2020

Einführung der erweiterten Maskenpflicht

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich schon aus der Presse erfahren haben, hat der Krisenstab der Stadt Krefeld eine erweiterte Maskenpflicht für Grundschulen nun ab dem 16.11.2020 befristet bis zum 30.11.2020 verbindlich angeordnet.

Beachten werden wir bei dieser erweiterten Maskenpflicht natürlich, dass den Kindern genügend Zeit ohne Maske zum Essen, Trinken und Lüften gegeben wird. Und auch die Essenszeiten im Offenen Ganztag sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Ihre Kinder setzen die Maskenpflicht zur Zeit schon vorbildlich um! Ein großes Lob von unserer Seite dafür!

Jedoch bitten wir Sie noch einmal auf folgende Punkte zu achten:

• Überprüfen Sie als Eltern bitte den Sitz der Maske! Die Maske muss über Mund und Nase reichen und sollte auch bei Bewegungen und beim Sprechen nicht verrutschen. Viele Kinder tragen Masken, die zu groß sind. Diese Masken gewähren keinen ausreichenden Schutz.

• Jedes Kind sollte eine Ersatzmaske im Schultornister haben, um defekte, verdreckte oder nasse Masken während eines Vormittags austauschen zu können.

Wir wissen, dass diese Zeiten für uns alle Einschränkungen bedeuten. Doch wir hoffen durch diese Maßnahmen, die Pandemie einzudämmen und die Quarantänemaßnahmen möglichst gering zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

B. Valls-Busch
Kommissarische Schulleiterin 




Krefeld, 1.11.2020

Infos zum Sportunterricht

Sehr geehrte Eltern,

der Schulträger der Stadt Krefeld hat am Freitag entschieden, dass mit sofortiger Wirkung der Sportunterricht, sowohl in der Halle als auch im Freien, ausgesetzt wird.

Sie brauchen also Ihren Kindern bis auf Weiteres keine Sportschuhe mehr mitzugeben. In enger Absprache mit den Klassenlehrern werden wir die Sportstunden für Phasen der Entspannungs- und Bewegungsübungen im Klassenraum nutzen.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und die enge, konstruktive Zusammenarbeit der letzten Wochen.

Mit freundlichen Grüßen

B. Valls-Busch
Kommissarische Schulleiterin




Krefeld, 23.10.2020

Infos zum Schulstart nach den Herbstferien

Sehr geehrte Eltern, 

sicher haben Sie den Medien entnommen, dass die Fallzahlen zur Coronapandemie rasant steigen und neue Richtlinien greifen. Aus diesem Grunde möchte ich Ihnen noch einmal kurz die wesentlichen zu Schulbeginn am Montag, dem 26.10.2020, greifenden Maßnahmen auflisten.

1) Es besteht weiterhin von Seiten der Bezirksregierung /Landesregierung eine Maskenpflicht für alle auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auch während der Pausen. Ausgenommen ist für Ihre Kinder der Unterricht im Klassenraum. Nur eine medizinisch, mit neuem Attest attestiert, aufgehobene Maskenpflicht bildet hier eine Ausnahme. Erinnern Sie aus diesem Grunde bitte Ihre Kinder an die Mitnahme der Maske und geben ihnen bitte sogar eine Ersatzmaske mit.

2) Alle 20 Minuten und in den Pausen werden alle Räume durchgelüftet. Das führt eventuell je nach Witterung zu kalten Räumen. Bitte kleiden Sie Ihre Kinder mit witterungsangemessener Kleidung (Zwiebellook) an.

3) Die anstehenden Elterngespräche werden die Kolleginnen telefonisch durchführen, um so die Kontakte so minimal wie möglich zu halten.

4) Nach den Herbstferien findet der Sportunterricht wieder in der Halle statt. Schicken Sie Ihre Kinder bitte wie gehabt, in sportlicher Kleidung, da wir nur begrenzte Umkleidemöglichkeiten haben. Wichtig ist die Mitnahme von Hallenschuhen.
Bitte machen Sie Ihren Kindern die Notwendigkeit dieser Maßnahmen klar, um einer weiteren Ausbreitung des Virus im Rahmen unsere Möglichkeiten entgegen zu wirken.

Danke für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen 

Barbara Valls-Busch
Kommissarische Schulleiterin
Archiv (07.05.2020): 

Archiv (27.3.2020)
Elternbrief der NRW-Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer 

Liebe Eltern, 

die aktuelle Situation stellt uns alle vor große und noch nie da gewesene Herausforderungen – gerade auch Familien mit Kindern. Alle Menschen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Infektionsketten, die zu einer weiteren, schnellen Verbreitung des Corona-Virus führen können, müssen unterbrochen werden. Im öffentlichen Raum dürfen nicht mehr als zwei Personen zusammen unterwegs sein, Ausnahmen gelten nur für die eigene Familie. Die Einstellung des regulären Schulbetriebes, die Beschränkung der Freizeitmöglichkeiten und der Bewegungsfreiheit sind besonders für Kinder und Jugendliche große Einschnitte. Sie verbringen nun viel Zeit zu Hause, ohne die gewohnten Strukturen, Abläufe und Beschäftigungsmöglichkeiten. 

In den Schulen findet derzeit nur eine Notbetreuung statt, die seit dem 23.03.2020 auch am Wochenende und in den Osterferien geöffnet bleiben wird. Diese Notbetreuung steht für Kinder bereit, deren Eltern in Bereichen der so genannten „kritischen Infrastruktur“ arbeiten. Dazu ist eine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers nötig. 

In der Notbetreuung werden Schülerinnen und Schüler bis Klasse 6 in kleinen Gruppen von Lehrerinnen und Lehrern und anderem pädagogischen Personal im Landesdienst der eigenen Schule sowie vom Personal des Ganztagsträgers betreut. In der Notbetreuung findet kein Unterricht statt, sondern werden andere Angebote zur Beschäftigung, nach Möglichkeit auch zur Bewegung der Schülerinnen und Schüler unterbreitet. 

Die Notbetreuung ist wichtig, damit Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Personal in der Altenpflege, Lebensmittel-Verkäuferinnen und Verkäufer und andere wichtige Berufsgruppen weiterhin ihrer Arbeit im Interesse der gesamten Gesellschaft nachgehen können. 

Ich möchte Sie herzlich bitten, mit diesen Regelungen bewusst und verantwortungsvoll umzugehen. Diesen Appell richte ich auch an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wo immer es geht, sollte es Eltern ermöglicht werden, von zu Hause aus zu arbeiten, damit die Kolleginnen und Kollegen in der Notbetreuung nicht überfordert werden. Bitte achten Sie strengstens darauf, dass Ihre Kinder außerhalb der Notbetreuung keine weiteren Kontakte über den eigenen Haushalt hinaus haben. Auch für das Angebot der Notbetreuung gilt: Je effektiver wir Infektionsketten unterbrechen können, desto besser ist es. 

Die Organisation der Notbetreuung stellt auch unsere Schulen vor organisatorische Herausforderungen. Alle Kinder und Jugendlichen, alle Lehrkräfte und anderes pädagogisches Personal, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ganztagsträger sollen in der Notbetreuung sichere Bedingungen vorfinden, damit es auch hier möglichst nicht zu weiteren Ansteckungen kommt. Auch deshalb ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Nutzung dieses Angebotes nötig. 

Die Schulträger werden die erforderlichen Hygienemaßnahmen ergreifen. Die genutzten Schulräume werden regelmäßig gereinigt. 

Ich bin den Lehrkräften und dem Personal der Ganztagsträger und der Betreuungsangebote für den großen Einsatz sehr dankbar! 

Und auch Ihnen, liebe Eltern, möchte ich für Ihre Flexibilität und Ihre Bereitschaft, sich auf die für Sie oftmals schwierige Situation einzustellen, herzlich danken. Und ich möchte Sie auch um Ihr Verständnis bitten, dass wir Maßnahmen und Regelungen ständig prüfen und anpassen müssen. Diese besondere Situation fordert uns alle heraus und wir werden sie nur gemeinsam bewältigen. Wir brauchen Vernunft, Solidarität und Gemeinschaftssinn, um diese Situation zu meistern. 

Gespräche in der Familie, gegenseitiges Verständnis für die Sorgen und Nöte der Familienmitglieder können helfen, diese Ausnahmesituation zusammen zu bewältigen. 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute! Bleiben Sie gesund! 

Ihre 
Yvonne Gebauer




Archiv (26.3.2020)
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Sorgeberechtigte, 

seit Mittwoch, 18.03.2020, bis zunächst zum Ende der Osterferien (19.04.2020) sind die Schulen in Nordrhein-Westfalen durch Anordnung der Landesregierung geschlossen. Mit dieser Präventionsmaßnahme soll der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus entgegengewirkt bzw. sie verlangsamt werden. 

Grundsätzlich gilt damit für Sie als Eltern/Sorgeberechtigte, dass Sie im genannten Zeitraum die Kinderbetreuung im Rahmen ihrer Elternverantwortung selber sicherstellen müssen. 

Lediglich für Kinder bis zur Jahrgangsstufe 6, von denen mindestens ein Elternteil in einer so genannten „kritischen Infrastruktur arbeitet“ und für die keine anderweitige Betreuung möglich ist, wird eine Notbetreuung in den Schulen angeboten. 

Neu festgelegt wurde nun, dass die Notbetreuung in Schulen bei unabdingbaren Betreuungsbedarfen auch an Wochenenden und während der Osterferien (6.4. – 19.4.2020) in Anspruch genommen werden kann. Davon ausgenommen ist lediglich das Osterwochenende mit den gesetzlichen Feiertagen von Karfreitag, 10.4.2020, bis Ostermontag, 13.4.2020. 

Damit die Organisation auch für die Ferienzeit reibungslos weitergehen kann, bitten wir Sie dringend, so frühzeitig wie möglich mitzuteilen, wenn Sie während der Osterferien eine Betreuung in der Schule Ihres Kindes benötigen. 

Falls Sie eine Betreuung während der Ferien benötigen und Ihr Kind aktuell schon einen Platz in der Notbetreuung hat, senden Sie bitte eine Email an schulamt@krefeld.de. Nennen Sie darin bitte möglichst konkret die Zeiten des absehbaren Betreuungsbedarfes so- wie unbedingt den Namen Ihres Kindes und die besuchte Schule. 

Sofern Sie bisher noch keine Notbetreuung für Ihr Kind besteht, für die Osterferien aber ein Betreuungsbedarf absehbar ist, so stellen Sie bitte so früh wie irgend möglich einen Online-Antrag unter www.krefeld.de/corona. Neben den weiteren notwendigen Angaben geben Sie dort im Feld „Bemerkungen“ bitte möglichst konkret die Zeiten des absehbaren Betreuungsbedarfes an. 

Genauere Informationen zur Notbetreuung und deren Voraussetzungen erhalten Sie unter www.krefeld.de/notbetreuung. Als Link finden Sie dort auch den o.a. Online-Antrag auf einen Platz in der Notbetreuung sowie den notwendigen Vordruck für eine Arbeitgeberbescheinigung. Bei Rückfragen stehen Ihnen während der üblichen Sprechzeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung unter Tel. 02151 – 86 3000 gerne zur Verfügung. 

Das gesamte Dokument mit allen Anhängen und den detaillierten Infos zu den Berufen, die zur kritischen Infrastruktur gehören, finden Sie hier. 

Mit freundlichem Gruß
Mechtild Wahl-Wittmer, Rektorin                                                                                                                         
26.03.2020





Archiv (21.3.2020)
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Sorgeberechtigte, 

die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat ein Ruhen des Unterrichts ab Montag, 16.03.2020, und die Schließung von Schulen ab Mittwoch, 18.03.2020, bis zum Ende der Osterferien (19.04.2020) angeordnet. Mit dieser Präventionsmaßnahme soll der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus entgegengewirkt bzw. sie verlangsamt werden. 

Grundsätzlich gilt damit für Sie als Eltern/Sorgeberechtigte, dass Sie im genannten Zeitraum die Kinderbetreuung im Rahmen ihrer Elternverantwortung selber sicherstellen müssen. 

Um die Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen aufrecht erhalten zu können, hat die Landesregierung festgelegt, dass die Kinder von Angehörigen einzelner Berufsgruppen weiterhin in Schulen betreut werden können. Die dahingehenden Regelungen wurden am 20.03.2020 erweitert. 

Nunmehr gilt, dass ab Montag, 23.03.2020 Schülerinnen und Schüler dann betreut werden können, 
• wenn eines/einer der Elternteile/ Erziehungsberechtigten oder ein alleinerziehendes Elternteil nachweislich in einem Beruf arbeiten, der zu der kritischen Infrastruktur nach den Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW gehört 
und 
• wenn es keine anderweitige Notfallbetreuungsmöglichkeit gibt.

Die Vorgaben des Gesundheitsministeriums zu in kritischen Infrastrukturen tätigen Personenkreisen sind in der Anlage 1 aufgeführt. 

Das Angebot ist grundsätzlich beschränkt auf Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6. Ältere Kinder können nur im Ausnahmefall betreut werden, wenn dafür ein besonderer Grund nachgewiesen wird. 

Das Notfallbetreuungsangebot ist ab 23.03.2020 ferner ausgeweitet auf: 
• alle Tage der Woche - also auch samstags und sonntags - und 
• die Osterferien - mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag. 

Für die Inanspruchnahme eines Notfall-Betreuungsplatzes ist für einen der Erziehungsberechtigten eine Arbeitgeberbescheinigung über die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz nach dem in Anlage 2 beigefügtem Muster zwingend erforderlich. Den Vordruck können Sie auch herunterladen unter www.krefeld.de/corona. 

Des Weiteren müssen Sie selber bestätigen, dass 
1. Ihr Kind bezüglich des Corona-Virus 
• keine Krankheitssymptome aufweist und 
• wissentlich nicht in Kontakt zu infizierten Personen steht, es sei denn, dass seit 
dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und das Kind/die 
Kinder keine Krankheitssymptome aufweist/aufweisen oder 
• sich nicht in einem Gebiet aufgehalten hat/haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.ht ml) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und das Kind/die Kinder keine Krankheitssymptome zeigt/en 
und 
2. Sie keine Möglichkeiten des Homeoffice, mobilen Arbeitens bzw. eine Änderung der 
Arbeitszeiten oder die Nutzung eines Eltern-Kind-Büros nutzen können, um die Betreuung sicherzustellen. 

Um eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Notfall-Betreuungsnotwendigkeiten für Schulkinder zu gewährleisten und eine Anwesenheit von Personen in den Schulen auf das Mindestmaß zu begrenzen, stellt die Stadt Krefeld ein Online-Antragsverfahren zur Verfügung, mit dem alle notwendigen Angaben und Bescheinigungen eingereicht werden können. 

Die Inanspruchnahme der von Ihnen benötigten Notfallbetreuung beantragen Sie bitte ausschließlich unter www.krefeld.de/corona. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Antrag inklusive der Arbeitgeberbescheinigung rechtzeitig vor dem benötigten Betreuungsbeginn vorliegt. 

Sollten einzelne Eltern nicht über die Möglichkeit eines Online-Zugangs verfügen, können sie sich telefonisch unter Tel. 86-3000 an die Stadt wenden. 

Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie zeitnah Rückmeldung, ob nach den vorgegebenen Kriterien ein Anspruch auf Notfallbetreuung besteht und Sie somit für Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten. Dabei wird Ihr Kind nach Möglichkeit in der Schule betreut, die es gewöhnlich besucht. 

Zur Vermeidung unnötiger Infektionsrisiken bitten wir Sie dringend, ausschließlich die o.a. Antragswege zu nutzen und sich erst dann in der Schule einzufinden, wenn bestätigt ist, dass für Ihr Kind einen Notfall-Betreuungsplatz zur Verfügung steht. 

Aus Gründen des Infektionsschutzes kann zudem in der Schule leider kein Essen angeboten. Sie müssen Ihrem Kind daher ausreichend Verpflegung mitgeben. 

Sollten Schulen aus Infektionsschutzgründen vollständig geschlossen werden müssen, bleiben diese von den obigen Ausführungen unberührt. In ihnen kann in einem solchen Fall an dieser Schule auch keine Notfallbetreuung angeboten werden. Die hierzu betreffenden Maßnahmen werden in einem solchen Fall durch den Fachbereich Gesundheit vorgegeben. 

Sobald ergänzende Informationen vorliegen, geben wir diese über die Schulleitungen schnellstmöglich an Sie weiter und werden sie auf der Internetseite www.krefeld.de veröffentlichen. 

Das gesamte Dokument mit allen Anhängen und den detaillierten Infos zu den Berufen, die zur kritischen Infrastruktur gehören, finden Sie hier. 

Mit freundlichem Gruß
Mechtild Wahl-Wittmer, Rektorin                                                                                                                         
21.03.2020





Archiv (16.3.2020)
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
 
die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat ein Ruhen des Unterrichts ab Montag, 16.03.2020, und die Schließung von Schulen ab Mittwoch, 18.03.2020, bis zum Ende der Osterferien (19.04.2020) angeordnet. Mit dieser Präventionsmaßnahme soll der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus entgegengewirkt bzw. sie verlangsamt werden.
Grundsätzlich gilt damit für Sie als Eltern/Sorgeberechtigte, dass Sie im genannten Zeitraum die Kinderbetreuung im Rahmen ihrer Elternverantwortung selber sicherstellen müssen.
 
In einer Übergangszeit, die es Ihnen ermöglichen soll, sich auf die Folgen der Schließungen einzustellen, werden für den Zeitraum vom 16.03 bis zum Ablauf des 17.03.2020 im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten Notfallbetreuungsangebote für Kinder, deren Eltern für diese beiden Tage noch keine eigene Betreuung organisieren konnten, vorgehalten.
 
Ab Mittwoch, den 18.03.2020, können Schülerinnen und Schüler nur noch dann betreut werden,
• wenn beide Eltern/ Erziehungsberechtigte oder ein alleinerziehendes Elternteil nachweislich in einem Beruf arbeiten, der zu der kritischen Infrastruktur nach den Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW gehört 
 und 
 • wenn es keine anderweitige Notfallbetreuungsmöglichkeit gibt.
 Die Vorgaben des Gesundheitsministeriums zu in kritischen Infrastrukturen tätigen Personenkreisen sind in der Anlage 1 aufgeführt.
 
Das Angebot ist grundsätzlich beschränkt auf Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6. Ältere Kinder können nur im Ausnahmefall betreut werden, wenn dafür ein besonderer Grund nachgewiesen wird.
Alle anderen Kinder können dann nicht mehr in der Schule betreut werden.
 
Für die Inanspruchnahme eines Notfall-Betreuungsplatzes ist eine Arbeitgeberbescheinigung jeder/jedes Erziehungsberechtigten bzw. jeder Betreuungsperson über die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz nach dem in Anlage 2 beigefügtem Muster zwingend erforderlich. Den Vordruck können Sie auch herunterladen unter www.krefeld.de/corona.
 
Des Weiteren müssen Sie selber bestätigen, dass
1. Ihr Kind bezüglich des Corona-Virus
• keine Krankheitssymptome aufweist und
• wissentlich nicht in Kontakt zu infizierten Personen steht, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und das Kind/die Kinder keine Krankheitssymptome aufweist/aufweisen oder
• sich nicht in einem Gebiet aufgehalten hat/haben, das durch das Robert KochInstitut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.ht ml) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und das Kind/die Kinder keine Krankheitssymptome zeigt/en

und
2. Sie keine Möglichkeiten des Homeoffice, mobilen Arbeitens bzw. eine Änderung der Arbeitszeiten oder die Nutzung eines Eltern-Kind-Büros nutzen können, um die Betreuung sicherzustellen. 
 
Um eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Notfall-Betreuungsnotwendigkeiten für Schulkinder zu gewährleisten und eine Anwesenheit von Personen in den Schulen auf das Mindestmaß zu begrenzen, hat die Stadt Krefeld ein Online-Antragsverfahren entwickelt, mit dem alle notwendigen Angaben und Bescheinigungen eingereicht werden können. Die Inanspruchnahme der von Ihnen benötigten Notfallbetreuung beantragen Sie bitte ausschließlich unter www.krefeld.de/corona. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Antrag inklusive der Arbeitgeberbescheinigung rechtzeitig vor dem benötigten Betreuungsbeginn vorliegt. 
 
Sollten einzelne Eltern nicht über die Möglichkeit eines Online-Zugangs verfügen, können sie sich telefonisch unter Tel. 86-3000 an die Stadt wenden.
 
Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie zeitnah Rückmeldung, ob nach den vorgegebenen Kriterien ein Anspruch auf Notfallbetreuung besteht und Sie somit für Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten. Dabei wird Ihr Kind nach Möglichkeit in der Schule betreut, die es gewöhnlich besucht.
 
Zur Vermeidung unnötiger Infektionsrisiken bitten wir Sie dringend, ausschließlich die o.a. Antragswege zu nutzen und sich erst dann in der Schule einzufinden, wenn bestätigt ist, dass für Ihr Kind einen Notfall-Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
 
Aus Gründen des Infektionsschutzes wird kein Essen angeboten. Bitte geben Sie Ihrem Kind daher ausreichend Verpflegung mit.
 
Sollten Schulen aus Infektionsschutzgründen vollständig geschlossen werden müssen, bleiben diese von den obigen Ausführungen unberührt. In ihnen kann in einem solchen Fall an dieser Schule auch keine Notfallbetreuung angeboten werden. Die hierzu betreffenden Maßnahmen werden in einem solchen Fall durch den Fachbereich Gesundheit vorgegeben.
 
Sobald ergänzende Informationen vorliegen, geben wir diese über die Schulleitungen schnellstmöglich an Sie weiter und werden sie auf der Internetseite www.krefeld.de veröffentlichen.

Mit freundlichem Gruß
Mechtild Wahl-Wittmer, Rektorin                                                                                                                         
16.03.2020



Archiv (13.3.2020)
Sehr geehrte Eltern,
alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum Montag, 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen.
Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können Sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

Für die Zeit ab Mittwoch, 18.03.2020 soll ein Not-Betreuungsangebot für Eltern, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten, erarbeitet werden. Dies sind z.B.:
· Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
· Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten
Hierzu sind noch nähere Vorgaben des Landes erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie schnellstmöglich hier.
Die Wochenpläne mit den Arbeitsangeboten für Ihre Kinder gehen Ihnen per Mail durch die Klassenlehrerinnen zu. 

Mit freundlichem Gruß
Mechtild Wahl-Wittmer, Rektorin
13.3.2020



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