FAQ

Fragenkatalog zur Betreuung

an der Sollbrüggenschule


Welche Betreuungsformen werden angeboten?

-       Übermittags-Betreuung

-       Offener Ganztag


Was sind die Unterschiede zwischen den beiden Betreuungsformen?

-       Übermittags-Betreuung beginnt ab 7:30 Uhr und endet um 14:00 Uhr, ohne Mittagessen und ohne Hausaufgabenstunde

-       Offener Ganztag beginnt ab 7:30 Uhr und endet um 16:00 Uhr, freitags um 15:00 Uhr

Es gibt ein gemeinsames warmes Mittagessen in der Mensa, feste Hausaufgabenstunden in Klassengruppen und Arbeitsgemeinschaften (jahrgangsübergreifend)


Darf jedes Kind in die Betreuung?

Leider nicht! Da noch kein Rechtsanspruch auf eine Betreuung nach Schulschluss besteht und die vorhandenen Plätze limitiert sind, können wir nur Kinder in die Betreuung aufnehmen, deren Erziehungsberechtigte beide berufstätig sind. Die Nachweise müssen vor Vertragsunterzeichnung vorgelegt werden.


Ist die Betreuung auch in den Ferien gewährleistet?

Wir haben einen festgelegten Schließungsplan für das ganze Jahr im Voraus. Unsere Betreuung ist grundsätzlich in der 2.Osterferien-Woche und in der 2. Herbstferien-Woche geschlossen. In den Sommerferien und in den Weihnachtsferien haben wir die 1. Hälfte geschlossen. Die Schließungszeit in den Sommerferien umfasst 3 Wochen, alle anderen Ferien je 1 Woche. Es erfolgt grundsätzlich eine schriftliche Abfrage rechtzeitig vor Ferienbeginn. 


Aktuelle Terminpläne finden Sie auf der Homepage:
https://www.sollbrueggenschule.de/terminplan


Ist die Ferienbetreuung kostenpflichtig?

Für die Ferien werden folgende Zusatzbeiträge erhoben:

-       Kinder des Offenen Ganztages zahlen 2,00 Euro pro Tag

-       Kinder der Übermittags-Betreuung zahlen 10,00 Euro pro Tag

Der höhere Beitrag für Kinder der Übermittags-Betreuung setzt sich durch die hohe Stundenzahl der Betreuung und die Teilnahme am Mittagessen zusammen.

Sollte Unterricht ausfallen (pädagogische Konferenzen) oder verkürzter Unterricht stattfinden (Projektwoche), werden Ihre Kinder wie gewohnt betreut und es fallen keine zusätzlichen Kosten an.


BuT – Bildung und Teilhabe

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt.


Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten?
Sie können Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen, wenn Sie für Ihr Kind eine der folgenden Leistungen erhalten: Bürgergeld (Jobcenterleistungen), Sozialhilfe/Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung), Kinderzuschlag, Wohngeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.


Auf unserer Homepage unter Downloads sind folgende BuT Anträge zu finden oder
im Sekretariat der Sollbrüggenschule erhältlich:

-       Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe LERNFÖRDERUNG

-       Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe KLASSENFAHRT ODER -AUSFLÜGE

-       Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe SCHULBEFÖRDERUNG

-       Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe TEILHABE AM SOZIALEN UND KULTURELLEN LEBEN

-       Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Mittagessen (Offener Ganztag)

 

Mit welchem Essenslieferanten kooperiert der Offene Ganztag?

-       https://keppner-schulverpflegung.de

-       Unser Lieferant ist Keppner aus Willich, das Essen wird gekühlt angeliefert und hier in Konvektomaten erhitzt (cook und chill)

-       Es gibt immer eine vegetarische Alternative und auch auf Allergiker wird Rücksicht genommen. Es gibt gluten- und laktosefreies Essen, welches individuell bei Bedarf bestellt werden kann.

-       Zusätzlich gibt es ein großzügiges Angebot an Rohkost und Obst.

-       Die Kinder haben ständigen Zugang zu Sprudelwasser (medium- und still).


Wie sieht ein Tagesablauf im OG aus?

Die Kinder kommen nach dem Unterricht in die Gruppe. Von dort aus gehen sie gemeinsam mit der Gruppenleitung für das Mittagessen in die Mensa. Im Anschluss daran erledigen die Erstklässler gemeinsam mit der päd. Fachkraft die Hausaufgaben im Gruppenraum. Die Kinder des 2. bis 4. Schuljahres bearbeiten ihre Hausaufgaben in einem Klassenzimmer unter Aufsicht einer päd. Fachkraft.

Im Anschluss an die Hausaufgaben ist die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften, der Besuch von Freunden in anderen Gruppen, das „Freie Spiel“ auf dem Schulhof und in den Gruppenräumen oder die Teilnahme an Bastelangeboten möglich. Sollte eine AG früher als die Hausaufgabenstunde beginnen, müssen die Kinder ihre Hausaufgaben zuhause erledigen.

Die Hausaufgabenbetreuung ist keine Nachhilfe. Die Kinder werden lediglich auf Fehler hingewiesen. Eine abgezeichnete Hausaufgabe bedeutet nur, dass die Hausaufgaben erledigt wurden und nicht, dass sie fehlerfrei und vollständig sind.


Welche Arbeitsgemeinschaften werden angeboten?

Das Angebot an Arbeitsgemeinschaften ist vielseitig. Es steht immer in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Personalstunden. Es finden auch Arbeitsgemeinschaften in Zusammenarbeit mit Vereinen oder engagierten Eltern statt.

Eine Auswahl der AG´s ist: Fußball, Selbstverteidigung, Hip Hop, afrikanisches Trommeln, Boxen, Kinderyoga, Wolle, Garn & Co., Kreativ-Werkstatt, Back AG und Snoezelen


Benötigen die Kinder für die Betreuung auch Hausschuhe?

Nein, grundsätzlich verzichten die Betreuungskräfte auf Hausschuhe, da der Stauraum in den Gruppenräumen sehr begrenzt ist.




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