Corona News
Liebe Eltern,
in dieser Rubrik finden Sie aktuelle Informationen zu den neuesten Corona-Bestimmungen und unser Archiv aus dem vergangenen Schuljahr.
Informationen aus dem Ministerium
Liebe Eltern,
gerne möchte ich Sie heute darüber informieren, dass auch zum 31.01.2023 die für den Schulbereich relevanten Coronaverordnungen in ihrer aktuellen Form auslaufen werden.
In Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind ab dem 01.02.2023 folgende Punkte für Sie von besonderer Bedeutung:
- Die an unserer Schule noch vorhandenen Schnelltests können auf Anfrage durch das Sekretariat ausgegeben und verwendet werden - bis die Bestände aufgebraucht sind.
- In unserer Schule kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden.
- Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg.
- Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 01.02.2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. Diese Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder, sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske tragen können
Es gilt weiterhin der Grundsatz:
Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Ich vertraue hier auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Ihre Kinder nur gesund die Schule besuchen.
Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz).
Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken (insbesondere auch durch Corona) in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben.
Sollte sich die Gesamtlage wieder verändern, werden wir Sie natürlich sofort informieren.
Über das Bildungsportal NRW (www.schulministerium.nrw) werden aber auch weiterhin aktuelle Informationen für Sie zur Verfügung gestellt.
Für Rückfragen melden Sie sich gerne bei uns.
Viele Grüße
B. Valls-Busch
Änderungen in der Corona-Test- und Quarantäneverordnung
(Dezember 2022)
Hier gelangen Sie zum aktuellen Schreiben der Stadt Krefeld: Zum Brief
Coronamaßnahmen an Schulen ab Oktober 2022
Liebe Eltern,
hier finden Sie ein Schreiben von Frau Ministerin Dorothee Feller im Hinblick auf die Coronamaßnahmen ab Oktober 2022, welches ich Ihnen zur Kenntnisnahme weiterleiten möchte. Auf der Basis des Schreibens und des leicht modifizierten Handlungskonzeptes Corona des MSB ergeben sich für uns als Schule momentan keine Neuerungen. Es bleibt bei den seit den Sommerferien üblichen Regelungen. Die für uns als Schule relevante Information des Schreibens ist, dass die Bundesländer ab dem 01.10.2022 eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für Beschäftige in Schulen aussprechen dürfen, sofern das Infektionsgeschehen dies erfordert. Sollte es dazu kommen, werde ich Sie selbstverständlich entsprechend informieren.
Ich wünsche Ihnen schon jetzt eine schöne Herbstzeit, genießen Sie die gemeinsame Zeit und vor allem, bleiben Sie gesund.
Viele Grüße
Barbara Valls-Busch
Start in das neue Schuljahr
Liebe Eltern,
ich hoffe, dass Sie einen schönen Sommer hatten und sich von den Herausforderungen des Alltags gut erholen konnten. Bevor am Mittwoch das neue Schuljahr beginnt, habe ich Ihnen einige Informationen zum Thema "Corona in Schule" auf der Basis der neuen Coronaschutzverordnung sowie des Handlungskonzeptes Corona des Schulministeriums zusammengestellt.
AHA-Regeln
Die bekannten und in den letzten beiden Schuljahren erprobten Schutzmaßnahmen wie Abstandhalten, regelmäßiges Händewaschen und Lüften werden beibehalten. D.h. wir lüften weiterhin im 20-Minuten-Rhythmus die Klassenräume und die Unterrichtsräume bzw. Waschräume sind der Regelung entsprechend ausgestattet.
Empfehlung zum Tragen einer Maske
Das Schulministerium empfiehlt allen Schülerinnen und Schülern sowie allen an Schulen Beschäftigten das freiwillige Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske im Schulgebäude.
Wichtig zu betonen ist, dass es sich hierbei um eine Empfehlung und nicht um eine Verpflichtung handelt.
Nichtsdestotrotz schließen wir uns als Sollbrüggenschule der Empfehlung des Ministeriums an, da uns der Gesundheitsschutz aller am Schulleben beteiligter Personen am Herzen liegt und bitten Sie sorgsam im Einvernehmen mit Ihren Kindern das Tragen einer medizinischen Maske zum eigenen Schutz und auch zum Schutz Dritter zu überdenken. Meine Kolleginnen und Kollegen werden sensibel mit dieser Thematik in den Klassen und Kursen umgehen, sodass es zu keiner Diskriminierung bzw. Spaltung innerhalb der Lerngruppen kommt zwischen Maskenträger*innen und Kindern, die sich dagegen entscheiden.
Sollten Sie sich bzw. Ihre Kinder sich zum Tragen einer medizinischen Maske im Schulgebäude entscheiden, möchte ich Sie hiermit freundlichst bitten Ihrem Kind/Ihren Kindern auch eine Ersatzmaske mitzugeben, die im Verlauf eines Schultages schonmal notwendig werden kann.
Testungen
Es bleibt bei der Aussetzung der anlasslosen Schultestungen. Das Schulministerium sieht dagegen nach den Sommerferien anlassbezogene Tests im häuslichen Umfeld vor, die Sie als Eltern in Eigenverantwortung vornehmen. Das „Handlungskonzept Corona“ des Schulministeriums gibt die Anlässe für das Testen zu Hause wie folgt an:
-keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person: Sofern eine Haushaltsangehörige Person oder eine enge Kontaktperson mit Covid-19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei einem negativen Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar.
-leichte Symptome: Bei leichten Erkältungssymptomen sollte das Risiko einer COVID19-Infektion vor dem Schulbesuch durch einen Antigenselbsttest zu Hause abgeklärt werden. War dieser Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte (bis Besserung eintritt) vor jedem weiteren Schulbesuch ein weiterer anlassbezogener Antigenselbsttest durchgeführt werden. Sofern der Test in diesen Fällen negativ ist, steht dem regulären Schulbesuch trotz leichter Symptome nichts im Wege.
-Vorliegen von COVID-19-Symptomen wie Husten, Fieber, Schnupfen, reduzierter Allgemeinzustand, Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, Muskelschmerzen, Atemnot oder Herzrasen.“
Damit Sie diese anlassbezogenen Tests zu Hause durchführen können, bekommen Sie von uns als Schule 5 Antigenselbsttests pro Monat, sobald uns die vom Ministerium veranlasste Lieferung erreicht hat. Die Anzahl der Tests pro Kind ist vom Ministerium festgelegt worden und wir werden als Schule auch nur in dem entsprechenden Umfang beliefert.
Testung am ersten Schultag nach den Sommerferien
Laut Ministerium sind wir dazu angehalten am ersten Schultag nach den Sommerferien (Mittwoch, 10.08.2022) allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einzuräumen, sich in der Schule freiwillig mit einem Antigenselbsttest zu testen. Gerne übernehmen dies die Klassenlehrerinnen in der ersten Stunde. Sollte Sie diesen freiwilligen Test nicht wünschen, geben Sie Ihrem Kind dies bitte schriftlich über die Postmappe mit.
Umgang mit positiven Testergebnissen
Hierzu sieht das „Handlungskonzept Corona“ Folgendes vor: „In der aktuellen Pandemiesituation besteht für infizierte Personen mit positivem Testergebnis nach wie vor die Verpflichtung, sich zu isolieren. Entfallen sind aber die vorbeugenden Quarantänepflichten für Kontaktpersonen, die selbst noch keinen positiven Testbefund haben. Diese Grundregelungen gelten auch in der Schule, sodass positiv getestete Schülerinnen und Schüler (…) sich nach den Regelungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung isolieren müssen, während Kontaktpersonen (Sitznachbar*innen, etc.) weiterhin regulär die Schule besuchen können. Hier gilt aber die Empfehlung zum Selbsttest nach dem Kontakt (s.o.).
Sollte sich Ihr Kind infiziert haben, teilen Sie uns dies bitte telefonisch oder über SDUI mit. Wir sind weiterhin verpflichtet dem Krefelder Gesundheitsamt alle positive Fälle zu melden
Die Schülerinnen und Schüler, die sich durch ein positives Testergebnis in häuslicher Isolation befinden, werden im Unterricht per Teams zugeschaltet und haben so die Möglichkeit am Unterricht teilzunehmen, wenn es die Symptomatik zulässt.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nur in Quarantänefällen die Schülerinnen und Schüler zuschalten.
Wir alle, Sie, liebe Eltern, aber auch die Schülerinnen und Schüler sowie wir Lehrerinnen und Lehrer sind zwar schon erprobt im Umgang mit der Coronasituation in der Schule, aber trotzdem denke ich, dass die obige Auflistung der nach den Sommerferien 2022 gültigen Regelungen für uns alle noch einmal eine gute Basis ist, diese Herausforderung gemeinsam zu meistern und Ihren Kindern den Schulalltag unter diesen Umständen so angenehm wie möglich zu gestalten sowie gleichzeitig den Gesundheitsschutz aller an Schule Beschäftigten zu gewährleisten.
Ich wünsche Ihren Kindern von Herzen einen gelungenen, schönen Start in ein gutes Schuljahr 2022/2023 und freue mich sehr auf eine weiterhin konstruktive und freundliche Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern.
Herzliche Grüße
B. Valls-Busch
Neues Quarantäneschreiben der Stadt Krefeld
Sehr geehrte Eltern,
im Falle, dass Ihr Kind positiv auf das Corona-Virus getestet worden ist, übersenden wir Ihnen vorab das aktuelle (05.05.2022)
Schreiben der Stadt Krefeld. Hier gibt es eine Änderung der Quarantänelaufzeit.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Sonnige Grüße
M. Ferlings
Masken in der Schule
Liebe Eltern,
in der Schulmail vom 18.03.2022 hat das MSB das Ende der Maskenpflicht in den Innenräumen des Schulgebäudes ab dem 04.04.2022 angekündigt. In dieser Anordnung steht auch, dass die Schule keine schulrechtliche oder infektionsschutzrechtliche Handhabe hat, das weitere Tragen von Masken durchzusetzen, es aber durchaus möglich ist, Masken freiwillig zu tragen. Diese kleine Lücke würde ich gerne nutzen und Sie bitten, dass Ihre Kinder in der kommenden Woche (04.04.-08.04.2022) weiterhin in den Innenräumen des Schulgebäudes eine medizinische Maske tragen. Verstehen Sie meine Bitte als eine Empfehlung für die letzte Schulwoche, damit wir auch auf den letzten Metern bis zu den Ferien erhöhte Infektionszahlen vermeiden können.
Wie in meiner Nachricht vom 21.03.2022 angekündigt, müssen wir kommende Woche die bislang gültige Teststrategie (MO-Mi-Fr) weiter verfolgen. Diese fällt dann erst nach den Osterferien (d.h. ab dem 25.04.2022) weg. Sollte es diesbezüglich kurz vor dem Schulstart ein verändertes Reglement aus Düsseldorf geben, werde ich Sie selbstverständlich entsprechend informieren.
Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund.
Viele Grüße
Barbara Valls-Busch
Vorgehen bei einem positiven Test
Bestimmungen des Gesundheitsamtes Krefeld
Informationsschreiben für COVID-19 Indexpatienten (Positiv getestet mittels Bürgertest oder PCR) gemäß § 30 und § 25 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Quarantäneverordnung NRW in der jeweils aktuellen Fassung
Liebe Eltern,
Ihr Kind ist positiv auf SARS-CoV-2 (Corona) getestet worden. Es gilt somit als Kranker im Sinne des § 2Nr.4 IfSG.
Um die Allgemeinheit nicht zu gefährden ist es notwendig, dass sich Ihr Kind unverzüglich in häusliche Isolation oder Quarantäne begibt.
Die Quarantäne beginnt mit dem Erhalt des positiven Testergebnisses und endet nach 10 vollen Tagen (der Tag des Abstrichs zählt nicht mit).
Ist Ihr Kind an Tag 5 und Tag 6 der Quarantänezeit symptomfrei, besteht die Möglichkeit die Quarantäne zu verkürzen. Lassen Sie dafür am 7. Tag der Quarantäne bei Ihrem Kind einen Schnelltest (oder PCR-Test) in einem Testzentrum durchführen. Liegt ein negatives Ergebnis vor, senden Sie es bitte an:
corona-freitestung@krefeld.de
Hier geben Sie bitte zwingend die Daten Ihres Kindes an:
•Name, Vorname und Geburtsdatum
•die Einrichtung sowie die Klasse
Bei einem negativen Testergebnis am 7. Tag endet die Quarantäne automatisch um 24 Uhr. Am nächsten Tag kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen.
Freigetestete Personen sollen noch für weitere 7 Tage Kontakte zu vulnerablen Gruppen (=Senioren, Kranke) meiden.
Zum weiteren Vorgehen:
Für die Dauer der festgelegten Quarantänezeit gilt Folgendes:
•Ihr Kind darf die Wohnung/das Haus/die Unterkunft nicht verlassen. Lediglich
bei einem Notfall oder für die Durchführung eines Coronatests darf das Zuhause
verlassen werden. Dabei ist es wichtig, die Verhaltensregeln einzuhalten – Abstand
halten, medizinische Maske tragen und Hygieneregeln beachten.
•Kontakte außerhalb der Familie müssen strikt vermieden werden.
•Kontakte zu anderen Familienmitgliedern sollten auf das Mindestmaß reduziert
werden. Falls diese unvermeidbar sind, ist eine medizinische Maske zu tragen.
•Je nach Alter und Selbständigkeit des Kindes ist es notwendig, dass sich ein Elternteil
mit dem Kind von den anderen Haushaltsmitgliedern separiert.
•Balkon/Terrasse oder Garten dürfen genutzt werden, wenn diese ausschließlich
von der Familie genutzt werden.
Die räumliche und zeitliche Trennung von den anderen Familienmitgliedern bedeutet beispielsweise:
•Ihr Kind hält sich (mit dem betreuenden Elternteil) in einem anderen Raum auf
als die übrigen Haushaltsmitglieder.
•Bei einem Aufenthalt im gleichen Raum sollte ein Sicherheitsabstand von mindestens
1,50 m eingehalten werden sowie eine medizinische Maske von allen
Personen getragen werden. Der Raum sollte stoßgelüftet werden.
•Mahlzeiten sollten möglichst nicht gemeinsam mit den übrigen Familienmitgliedern,
sondern nacheinander eingenommen werden.
•Ihr Kind sollte möglichst alleine oder nur mit der betreuenden Person in einem
Zimmer schlafen.
•Das Badezimmer sollte getrennt genutzt werden und Handtücher getrennt platziert
werden.
•Das Geschirr sollte bei höchster Temperatureinstellung der Geschirrspülmaschine,
am besten bei 75 Grad Celsius, gereinigt werden.
•Lüften Sie regelmäßig und ausdauernd Ihren Wohnraum (möglichst Stoßlüftung)
und waschen Sie sich regelmäßig die Hände.
Informationen für Kontaktpersonen:
•Haushaltsangehörige müssen sich ebenfalls sofort in häusliche Isolation oder Quarantäne
begeben. Die Möglichkeiten der Freitestung (siehe unten) gelten für Haushaltsmitglieder
und Kontaktpersonen gleich.
•Andere Kontaktpersonen, zu denen in den letzten 48 Stunden „enger Kontakt“ bestanden
hat, müssen von der Indexperson über das positive Testergebnis informiert
werden.
Definition einer „engen Kontaktperson“:
- Ungeschützter Kontakt über 10 Minuten im Abstand unter 1,5 Metern
- Jedes Gespräch, ungeachtet der Dauer
- Mehr als 10 Minuten gemeinsam in einem schlecht gelüfteten Raum, auch
- wenn beide Personen Masken getragen haben.
- Nur wenn kontinuierlich und korrekt eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske von
- beiden Personen getragen wurde, gelten die ersten beiden Kontaktsituationen
- als geschützt, und es ist keine Quarantäne nötig; bestehen Zweifel am korrekten
- Tragen der Masken, ist eine Quarantäne notwendig.
•Für Haushaltsangehörige gilt auch eine Quarantänezeit von 10 Tagen.
•Für andere Kontaktpersonen gilt, dass sie für 10 Tage Kontakte zu haushaltsfremden Personen meiden und sich innerhalb der Familie bestmöglich absondern.
Freitestung:
1. Sofern sie in Schule/ Kita an regelmäßigen Testungen teilnehmen und symptomlos
sind, können sich Haushaltsangehörige wie andere Kontaktpersonen
am 5. Tage mit einem negativen „Bürgertest“ oder einer PCR freitesten.
2. Die übrigen Haushaltsangehörigen und anderen Kontaktpersonen können sich
bei Symptomlosigkeit am 7. Tag mit einem negativen „Bürgertest“ oder einer
PCR freitesten (Schul-oder Arbeitsbeginn ist an dem Morgen nach dem Test).
AUSNAHMEN: Nicht in Quarantäne müssen Personen, die
frisch geimpft sind
•2x geimpft (das heißt zweimal geimpft und die letzte Impfung liegt mindestens 14Tage und höchstens 90 Tage zurück)
•über einen spezifischen Antikörpernachweis (=Blutentnahme) + 1 Impfung verfügen; sie
sind den 2xGeimpften ohne 14 Tage Karenzzeit gleichgestellt
geboostert sind
•2x geimpft + 1 Auffrischimpfung oder
•Genesen + 1 Impfung vor oder nach der Erkrankung
frisch genesen sind
•Der positive Test liegt mehr als 28 Tage und höchstens 90 Tage zurück
Im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes Ihres Kindes nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu Ihrem Hausarzt/Kinderarzt auf.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Fachbereich Gesundheit
Schulmail vom 18.03.2022
Liebe Eltern,
im Folgenden möchte ich Sie in aller Kürze über die für den Schulbetrieb relevanten Inhalte aus der letzten Schulmail des MSB bezüglich der Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen informieren.
Bis Samstag, 02.04.2022 wird in NRW gemäß § 2 der Coronabetreuungsverordnung die Pflicht zum Tragen einer Masken in allen Innenräumen der Schule fortgesetzt. Danach besteht diese Pflicht nicht mehr. Allerdings wird darauf verwiesen, dass in der Schulwoche bis zum 08.04.2022 Masken freiwillig weiter getragen werden können.
Das freiwillige Tragen der Masken wird von uns - der Schulgemeinde der Sollbrüggenschule - eindeutig begrüßt.
Bezüglich der schulischen Testungen hat die Landesregierung NRW entschieden, dass Testungen mit Antigen-Schnelltests bis zum 08.04.2022 in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
Sofern es nach den Osterferien keine kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt, entfallen die Testungen in den Schulen ab dem 25.04.2022.
Sollte es zu einer Rücknahme dieser Regelungen kommen, werde ich Sie selbstverständlich zeitnah darüber informieren. Bis dahin gelten die o.g. Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern ein sonnigen Start in die Woche.
Viele Grüße
Barbara Valls-Busch
Informationen aus dem Gesundheitsamt
Neues Testverfahren ab 28.02.2022
Liebe Eltern der Sollbrüggenschule,
wie Sie vielleicht bereits aus der Presse entnommen haben, ändert sich das Testverfahren in den Grundschulen NRWs abermals ab dem 28.02.2022.
Hier finden Sie das an Sie adressierte Schreiben der Ministerin Frau Gebauer.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie zeitnah.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
Testmöglichkeiten
Sehr geehrte Eltern,
viele von Ihnen suchen ein offizielles Testzentrum auf, wenn Sie von dem positiven Pool in der Klasse Ihres Kindes erfahren. Dies begrüßen wir sehr! Damit erübrigt sich der Einzeltest für Ihr Kind in der Klasse.
Erfreulicherweise bietet sich ab sofort die Möglichkeit, dass Sie Ihre Kinder, im Falle eines positiven Pools, auch bei der „Zahnfee“ auf der Uerdinger Straße 421, 47800 Krefeld mit einem Bürgertest testen lassen können.
Das Labor „Die Zahnfee“ öffnet bereist um 7 Uhr und ermöglicht so Testungen noch vor Schulbeginn. Sollten Sie dieses Angebot nutzen, lassen Sie sich bitte das Testergebnis in Papierform ausdrucken.
Alle Kinder die keinen schriftlichen Testnachweis vorlegen, werden selbstverständlich weiterhin durch uns mit einem Schnelltest getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
So testen wir jetzt!
Sehr geehrte Eltern,
so langsam werden die Testmodalitäten nach einem positiven Poolergebnis konkreter.
Nach einem positiven Ergebnis werden alle Kinder der Klasse zu Unterrichtsbeginn mit einem Selbsttest getestet. Diese Testungen erfolgen jeden Morgen bis das nächste *negative* Poolergebnis vorliegt.
Sollten Sie keinen Selbsttest in der Schule wünschen, können Sie Ihrem Kind den Bescheid eines tagesaktuellen Bürgertests mitgeben. (Bitte in Papierform)
In dem Fall, dass bei diesen Tests ein Kind als positiv ermittelt werden, werden wir es unverzüglich aus der Gruppe begleiten. Sie als Eltern werden dann telefonisch informiert und sind verpflichtet Ihr Kind zeitnah aus der Schule abzuholen. Natürlich wird Ihr Kind in dieser unangenehmen Situation eng von uns betreut.
Das Ergebnis des Tests in der Schule muss in einem qualifiziertem Testzentrum wiederholt werden. Erst wenn sich hier der positive Wert bestätigt, gilt das Kind als infiziert und die Kontaktrückverfolgung beginnt.
Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass meine Kolleginnen und Kollegen keine Testergebnisse namentlich in die Elternschaft veröffentlichen dürfen. Wir werden in der uns möglichen Transparenz Sie als Eltern über die Entwicklung der Infektionslage innerhalb der Klasse informieren.
Zu aller Letzt sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen:
Viele positiven Ergebnisse oder auch Quarantänebestimmungen ereignen sich im Moment im privaten Bereich. Mir ist sehr bewusst, dass Sie dann erst das eigene Familienleben organisieren müssen, doch brauchen wir diese aktuellen Informationen auch in der Schule. Gerne können Sie die Informationen direkt ans Sekretariat oder die Klassenlehrerin senden.
Ich bedanke mich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit und verspreche Sie weiter auf dem Laufenden zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
Neues Testverfahren ab 10.01.2022
Liebe Eltern der Sollbrüggenschule,
ich wünsche Ihnen von Herzen ein gutes, gesundes und weniger verrücktes neues Jahr mit ganz viel Leichtigkeit sowie vielen schönen Glücksmomenten und hoffe, dass Sie und Ihre Familien schöne, erholsame Ferien hatten.
Auch im neuen Jahr starten wir den Schulbetrieb mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf, die mich gestern per Schulmail erreicht haben und die ich im Folgenden in aller Kürze an Sie weitergeben möchte.
Des Weiteren würde ich gerne eine Bitte an dieser Stelle äußern:
Um einen möglichst reibungslosen Start in dieser turbulenten Zeit in den Schulalltag zu ermöglichen, würden wir uns als Team der Sollbrüggenschule freuen, wenn Sie Ihre Kinder am Wochenende noch einmal privat testen lassen würden. Bekanntlich steigen im Moment die Zahlen enorm und wir wünschen uns ein stabiles und kontinuierliches Arbeiten mit Ihren „unseren“ Kindern.
Hinsichtlich des veränderten Infektionsgeschehens, insbesondere durch das Aufkommen der Omikron-Variante sowie aufgrund zu beobachtender Impfdurchbrüche, passt die Landesregierung die schulische Teststrategie zum Schulstart wie folgt an:
Ausweitung der Testungen an Schulen ab 10.Januar 2022
Am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien gelten die bekannten Testregelungen für alle Schüler*innen unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schüler*innen an den Testungen teilnehmen müssen.
An Grundschulen arbeiten wir weiterhin mit den Lollitests, allerdings in der leicht abgeänderten Variante 2.0:
Statt nur einer, werden ab Anfang Januar die Schüler*innen morgens künftig zwei Lolli-Test-Proben abgeben. Eine dieser Proben wird dann im Labor wie bisher als sogenannter Pool-Test auf PCR-Basis überprüft. Fällt dieser Pool-Test negativ aus, können alle Schüler*innen am nächsten Tag wie sonst auch in die Schule gehen. Die zweite Speichelprobe, die sogenannte „Rückstellprobe“, kommt nur dann zur Auswertung, falls der Pool-Test ein positives Ergebnis aufweist. In diesem Fall können im Labor dann unmittelbar im Anschluss an die Pooltestung noch am selben Tag die Rückstellproben der betroffenen Schülerinnen und Schüler individuell ausgewertet werden. So können infizierte Schülerinnen und Schüler noch zügiger erkannt werden.
Nähere Informationen können Sie unter folgender Adresse finden:
https://www.schulministerium.nrw/lolli-test-20-startet
Für Sie bedeutet dies, dass Sie im Falle eines positiven Pools nicht eine Einzelprobe in der Schule abgeben müssen und Ihr Kind daher vermutlich schneller wieder in die Schule kommen kann. Diese Rückkehr in die Präsenz kann jedoch erst nach der Rückverfolgung etwaiger Kontakte erfolgen. Daher werden Sie wie gehabt eine Mitteilung über die Schule erhalten, wann der Unterricht für Ihr Kind weitergeht.
Der bereits bekannte Testrhythmus (2mal wöchentlich) wird fortgesetzt.
Das war in aller Kürze das Wichtigste zum Schulstart nach den Weihnachtsferien.
Eine neue Quarantäneverordnung liegt (noch) nicht vor. Sollte es diesbezüglich neue Informationen geben, melde ich mich selbstverständlich bei Ihnen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen angenehmen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt und freue mich auf ein Wiedersehen bei bester Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
Die Maskenpflicht kehrt zurück
Sehr geehrte Eltern,
heute um 14.45 Uhr erreichte mich die Mitteilung des Ministeriums, dass bereits ab morgen wieder eine durchgängige Maskenpflicht im Schulalltag besteht. Diese Anordnung betrifft auch den Bereich der Betreuung.
Wir begrüßen die Entscheidung der Regierung sehr.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang ganz herzlich bei Ihnen und Ihren Kindern bedanken, dass die meisten Kinder auf freiwilliger Basis in den letzten Wochen bereits konsequent ihre Masken getragen haben.
Bleiben Sie gesund und genießen Sie trotz Allem die Ruhe der Adventszeit.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
Neues Testverfahren nach den Weihnachtsferien
Sehr geehrte Eltern,
anbei finden Sie das Schreiben des Ministeriums mit den Erläuterungen zum leicht abgeänderten Testverfahren, welches nach den Weihnachtsferien greift.
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Ich bin beauftragt, Ihnen dieses Schreiben weiterzuleiten. Persönlich bedaure ich, dass eine Teilnahme am Unterricht ausschließlich von Laborergebnissen bestimmt wird - ohne die Kontaktrückverfolgung durch das Gesundheitsamt zu berücksichtigen.
.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Barbara Valls-Busch
Maskenpflicht
Sehr geehrte Eltern der Sollbrüggenschule,
mit der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hat das Land NRW die Maskenpflicht am Sitzplatz sowie im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten ab 2.11.2021 aufgehoben.
Vor dem Hintergrund der aktuell stark ansteigenden Infektionszahlen hat der Corona-Krisenstab der Stadt Krefeld am Freitag versucht mit einer Allgemeinverfügung festzulegen, dass in allen Krefelder Schulen auch am Sitzplatz sowie im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten weiterhin Masken getragen werden müssen.
Eine solche Allgemeinverfügung bedarf nach § 8 Abs. 1, Satz 3 CoronaBetrVO des Einvernehmens mit dem Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Diesem Antrag ist nicht stattgegeben worden.
Daher appelliert die Stadt Krefeld dringend, sich innerhalb der Schulgemeinden freiwillig auf ein durchgängiges Tragen von zumindest sog. "OP-Masken" in den Innenbereichen der Schulen zu verständigen. Verpflichtend kann es von keiner Instanz der Schule erwirkt werden.
Wir - als Kollegen der Sollbrüggenschule - werden weiterhin durchgehend Masken tragen. Sie als Eltern, bitte ich mit Ihren Kindern die neuen Regeln (sobald ich den Sitzplatz verlasse, muss ich eine Maske tragen!) zu besprechen. Selbstverständlich wird es weiterhin die Maskenpausen geben, da ich mir sicher bin, dass es auch weiterhin Kinder geben wird, welche den Schutz der Maske nutzen werden.
Von Seiten des Gesundheitsamtes gibt es noch keine Aussage bezüglich entstehender Quarantäneentscheidungen im Falle eines positiven Falls in der Klasse. Sobald darüber entschieden wird, werde ich Sie umgehend in Kenntnis setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
Unterricht im Falle einer Quarantäne
Liebe Eltern der Sollbrüggenschule,
aus vergangenen Nachrichten wissen Sie, wie das Test Prozedere bei einem positiven Pool ist.
Hier möchte ich Ihnen kurz darstellen, wie der Unterricht für Ihre Kinder im Fall einer Quarantäne fortgeführt wird.
Beispiel: Montagspool wird positiv getestet.
⇒ Dienstag: Alle Kinder der Klasse bleiben zu Hause und warten auf das Ergebnis der Einzeltestung und der entsprechenden Anordnung durch das Gesundheitsamt.
10.00 Uhr Videokonferenz mit der Klassenlehrerin. Den Zugangslink zur Konferenz finden Sie auf dem Padlet Ihrer Kinder.
⇒ ab Mittwoch müssen eventuell einige Kinder weiterhin zu Hause bleiben...
Der Vertretungsplan wird so gestaltet, dass die Klassenlehrerin immer um 9.10 Uhr eine Videokonferenz mit den "Quarantäne-Kindern" halten kann.
Diese Regelung greift aber nur für Kinder, welche von Seiten des Gesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt werden.
Ich bedanke mich abermals für die gute Zusammenarbeit und hoffe, dass wir weiterhin von den positiven Pools verschont bleiben!
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
Medizinische Masken
Sehr geehrte Eltern,
entgegen unserer Mitteilung vom 02.09.2021 erfolgt nun die Anordnung von Seiten des Gesundheitsamtes der Stadt Krefeld, dass auch für Grundschüler/innen nur medizinische Masken erlaubt sind.
Mit freundlichen Grüßen
B. Valls-Busch
Abholorte der Kinder
Liebe Eltern,
um den Hygieneregeln auch weiterhin gerecht werden zu können, werden auch in diesem Schuljahr die Abholorte Ihrer Kinder wie folgt verteilt:
Jahrgang 1 und 2 - OHNE Betreuung
verlassen das Schulgelände nach Unterrichtsschluss über die Sollbrüggenstraße.
Jahrgang 3 und 4 - OHNE Betreuung
verlassen das Schulgelände nach Unterrichtsschluss über den Lehrerparkplatz Nießenstraße.
Betreuungskinder der Jahrgänge 1, 2, 3 und 4
verlassen das Schulgelände über den Ausgang, den
Sie mit Ihren Kindern vereinbart haben.
Wir möchten Sie an dieser Stelle darum bitten, von Gruppen und Ansammlungen direkt vor den Ausgängen der Sollbrüggenschule abzusehen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Marina Ferlings
Willkommen zurück!
Liebe Eltern,
ich hoffe, dass Sie als Familie schöne, erholsame Ferien hatten und Sie die gemeinsame Zeit genossen haben.
Meine Kollegen/Innen und ich freuen uns Ihre Kinder ab dem 18.08.2021 wieder in Präsenz bei uns in der Sollbrüggenschule zu sehen. In der Folge habe ich Ihnen nun das aus meiner Sicht Wichtigste für den Schulstart zusammengefasst:
Ablauf der ersten Schultage:
Für alle 2. – 4. Klassen: endet der Unterricht an den ersten drei Tagen nach der vierten Stunde um 11.45 Uhr. Der neue Stundenplan gilt ab Montag, dem 23. August 2021.
Die Einschulungsfeier für unseren neuen Erstklässler findet am Donnerstag Vormittag in der Turnhalle statt.
Für den Unterrichtsbeginn gibt das Schulministerium (MSB) NRW folgende Regelungen vor:
Das neue Schuljahr startet grundsätzlich so, wie das vergangene Schuljahr beendet wurde: Präsenzunterricht nach Stundentafel. - Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP oder FFP-Maske) für ALLE Personen im Schulgebäude. Auf dem Schulhof kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. In der Schulmail des MSB NRW heißt es für den Sportunterricht: „Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Maske uneingeschränkt stattfinden.“ In Absprache mit den Sportkollegen wird noch entschieden, ob der Sportunterricht im Freien oder in der Halle stattfindet. - Die Maskenpflicht im Schulgebäude besteht auch für bereits genesene Schüler/innen. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, Ihrem Kind eine Ersatzmaske mitzugeben, da die Erfahrung im letzten Schuljahr gezeigt hat, dass im Verlauf eines Schultages eine Maske auch einmal kaputt oder verloren geht.
Vielen Dank im Voraus.
Weiterhin gelten natürlich die bekannten Hygieneregeln sowie das regelmäßige Lüften der Klassenräume.
Es besteht auch in diesem Schuljahr eine Testpflicht (2x pro Woche). Der Testrhythmus bleibt ebenfalls bestehen. Montags und mittwochs werden die 1. und 2. Klässler getestet. Dienstags und donnerstags dann die 3. und 4. Klässler. Kontrollieren Sie bitte in diesem Zusammenhang, ob Sie noch das persönliche Testkitt für den Fall eines positiven Pools zu Hause haben. Ansonsten können Sie über die Klassenlehrerin einen Ersatz bekommen.
Am ersten Schultag werden alle Kinder getestet. Die neuen Erstklässler nehmen erst am 23.08.2021 an ihrer ersten Lollitestung teil.
Auch in diesem Schuljahr 2021/2022 werden wir die Plattform SDUI wieder als schnelles Kommunikationsmedium nutzen. Daher möchte ich Sie noch einmal dringend bitten, bei SDUI gelesene Nachrichten auch immer zu bestätigen. Nur so können wir sicherstellen, dass alle Informationen bei Ihnen angekommen sind, was für uns eine sehr wichtige Form der Rückmeldung darstellt.
Sehen Sie es mir bitte nach, dass ich Ihnen direkt zum Schulstart so viele Informationen zukommen lasse, aber das Pandemiegeschehen hat unsere schulischen Abläufe auch weiterhin noch fest im Griff. Allerdings steht für uns alle sicherlich der Gesundheitsschutz aller am Schulleben beteiligten Personen nach wie vor im Vordergrund, sodass wir versuchen, das Beste aus der Situation zu machen. Für Rückfragen stehen meine Kollegen/Innen und ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Ich wünsche Ihren Kindern einen schönen Start in ein glückliches, erfolgreiches Schuljahr 2021/2022.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
Testergebnisse über das lange Wochenende
03.06. - 06.06.2021
Sehr geehrte Eltern,
bevor ich Ihnen und Ihren Kindern ein hoffentlich entspanntes und gesundes Wochenende wünschen darf, möchte ich Sie über das Vorgehen mit dem heutigen Lollitest Ihrer Kinder informieren.
Heute werden nach Anordnung des Ministeriums alle Klassen getestet. Das unserer Schule zugewiesene Labor, hat uns bereits darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse auf Grund der Fülle der Testungen nicht bis zum frühen Donnerstag Morgen zu erwarten sind. Das bedeutet für Sie, dass erst im Laufe des Vormittags die Befunde an Sie weitergeleitet werden können. Behalten Sie daher bitte die SDUI Nachrichten im Blick und bestätigen Sie den Erhalt der Informationen.
Wir hoffen, dass alle Befunde negativ sind!
Sollte jedoch der Pool der Klasse Ihres Kindes positiv getestet werden, muss sich Ihr Kind in häusliche Isolation begeben. Die Nachtestung über unser Labor wird erst am Freitag morgen erfolgen. Sollten Sie also von uns aufgefordert werden einen individuellen PCR Test durchzuführen, bringen Sie bitte das Einzelröhrchen aus dem Umschlag (unbedingt mit dem passenden Code versehen) bis 9Uhr am Freitag in die Schule. Von dort wird es über den Lieferdienst zum Labor gebracht und untersucht. Diese Einzelergebnisse werden Sie dann am Samstag früh erfahren. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, sich an einem der bekannten Testzentren um einen PCR Test zu bemühen.
Teilen Sie uns – der Schule oder der Klassenlehrerin – bitte umgehend das Ergebnis Ihres Kindes schriftlich mit, sobald es vorliegt.
Beachten Sie bitte, dass Ihr Kind mit einem negativen Ergebnis nicht aus der häuslichen Isolation entlassen ist. Erst wenn Sie von Seiten der Schule – nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Krefeld – die Mitteilung erhalten, ist diese Isolation aufgehoben!
Mit dem Wunsch nach durchgehend negativen Ergebnissen bedanke ich mich für Ihre Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
Schulstart am 31.05.2021
Liebe Eltern,
nun ist es offiziell:
Wir freuen uns ab Montag, 31.05.2021 wieder alle Kinder in Präsenz in der Schule begrüßen zu dürfen. Ihre Kinder haben nun wieder JEDEN TAG Unterricht in der Schule. Es gilt ein regulärer Stundenplan, diesen werden Sie von den Klassenlehrerinnen in den nächsten Tagen erhalten.
Weiterhin besteht die Lolli-Testung an unserer Schule. Diese erfolgt 2x die Woche:
Klassen 1 + 2 immer Montag + Mittwoch
Klasse 3 + 4 immer Dienstag + Donnerstag
Wir möchten nochmals darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, dass Sie jeden Morgen die Sdui Nachrichten abrufen und auch die Lesebestätigung auswählen.
Am Freitag nach Fronleichnam, 04.06.2021 findet KEIN Unterricht statt, Ihre Kinder haben schulfrei. Wenn Sie einen NOTbetreuungsbedarf haben, melden Sie diesen bitte separat an.
Herzliche Grüße
Ihr Sollbrüggenteam
Wechselunterricht ab 26.05.2021
Sehr geehrte Eltern,
wir beginnen am Mittwoch, den 26.05.2021 mit dem Wechselunterricht.
Ihre Kinder sind wie zuvor in den Gruppen I und II aufgeteilt.
Anliegend übersende ich Ihnen den Plan zum Wechselunterricht bis zu den Sommerferien. Wir starten am Mittwoch, den 26.05.2021 mit Gruppe II.
Wir freuen uns, Ihre Kinder wieder in der Schule begrüßen zu dürfen und die doch so stillen Flure wieder mit Kinderstimmen zu füllen.
Ihr Sollbrüggenteam
Distanzunterricht trotz sinkender Inzidenzzahlen
Liebe Eltern,
soeben erreichte uns die Nachricht, dass trotz sinkender Inzidenzzahlen der Unterricht frühestens am Mittwoch, den 26.05.2021 starten kann.
Wir befinden uns also bis zum 25.05.2021 einschließlich weiterhin im Distanzlernen. Es wird eine Notbetreuung angeboten.
Am Dienstag, den 25.05.2021 findet KEIN Unterricht statt, Ihre Kinder haben Schulfrei. Wenn Sie einen NOTbetreuungsbedarf haben, melden Sie diesen bitte ebenfalls unten an.
Herzliche Grüße
Ihr Sollbrüggenteam
Lolli-Tests
Sehr geehrte Eltern der Sollbrüggenschule,
heute möchte ich Sie über die neuen Corona-Tests für Ihre Kinder informieren. Das Land NRW hat, wie Sie mit Sicherheit aus der Presse erfahren haben, ein neues Testverfahren für Grundschüler erprobt und möchte dieses ab der kommenden Woche umsetzen. Es wird Lolli -Test genannt.
Es gibt drei wesentliche Unterschiede zu den im Moment durchgeführten Selbsttests:
- Die Probeentnahme erfolgt durch ein 30 sek. langes Lutschen an einem Wattestäbchen. Dadurch ist diese Form des Tests bedeutend angenehmer für die Kinder und die Gefahr der Ansteckung während der Probeentnahme entfällt, da die Masken nicht abgenommen werden müssen.
- Die Untersuchung der Probe erfolgt durch ein Labor nach dem PCR Verfahren und erkennt dadurch die Infektion in einem wesentlich früheren Infektionsstadium.
- Die Kinder werden Gruppen (so genannten Pools) zugeordnet. Es wird vom Labor das Ergebnis dieser Gruppentestung ermittelt.
Ich werde vom Labor von dem Ergebnis informiert. Leider erfolgt diese Nachricht erst in der darauffolgenden Nacht, so dass ich Sie erst am folgenden Tag (gegen 7 Uhr) darüber informieren kann.
Ist das Ergebnis negativ, besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Werden Sie von mir über ein positives Ergebnis informiert, bedeutet es, dass Sie als Eltern mit Ihrem Kind einen weiteren Lolli-Test zu Hause durchführen und das Teströhrchen am gleichen Morgen bis 9 Uhr im Sekretariat der Schule abgeben müssen. Wir senden diese Einzeltests an das Labor und Sie erhalten das Ergebnis Ihres Kindes per Mail.
Die Entscheidung über Quarantäne trifft weiterhin das Gesundheitsamt der Stadt Krefeld, welches direkt von dem Labor informiert wird. Ihr Kind darf jedoch nicht in die Schule (auch nicht in die Notbetreuung!) bis ein negatives PCR Ergebnis vorliegt.
Die Materialien für den Selbsttest mit allen nötigen Informationen erhalten Sie über Ihre Kinder am Tag der ersten Testung in der Schule.
Unter folgender Adresse können Sie sich Erklärvideos ansehen und weitere Informationen erhalten: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests
Ich bin mir über die Fülle dieser Informationen bewusst, wir erhoffen uns jedoch alle, dass durch die frühe Erkennung möglicher Infektionen, Ihre Kinder und dadurch auch Ihre Familien zusätzlichen Schutz erhalten.
Zögern Sie bitte nicht mich oder die Klassenlehrerinnen bei Nachfragen zu kontaktieren.
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
Distanzunterricht und Videokonferenzen
Sehr geehrte Eltern der Sollbrüggenschule,
bis ein stabiler Inzidenzwert von unter 165 in Krefeld erreicht ist, verbleiben Ihre Kinder im Distanzunterricht.
Für Kinder, deren häusliche Betreuung nicht gewährleistet werden kann, bieten wir natürlich weiterhin eine Notbetreuung an.
Bedauerlicherweise fehlen uns ab Mai 42 Lehrerstunden. Dadurch können wir die Aufsicht und Unterstützung der Notbetreuungskinder, nur noch mit dem Einsatz der Klassenlehrerinnen gewährleisten.
Für Sie und Ihre Kinder bedeutet dies, dass die bis jetzt täglich stattfindenden Videokonferenzen, nur noch vier Mal in der Woche stattfinden werden.
Von den Klassenlehrerinnen erfahren Sie die genauen Termine der Videokonferenzen.
Vielen Dank für Ihre unermüdliche Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
Absage pädagogischer Ganztag
Sehr geehrte Eltern,
wir möchten Sie heute darüber informieren, dass der pädagogische Tag des Kollegiums am 12.05.2021 entfällt. Es findet an diesem Tag Unterricht nach entsprechender Vorgabe des Ministeriums statt.
Herzliche Grüße
Ihr Sollbrüggenteam
Fortführen des Distanzlernens ab 26.04.2021
Sehr geehrte Eltern,
wie zu erwarten war, bleiben wir auch in der kommenden Woche im Distanzlernen.
Sowohl die Videokonferenzen, als auch die Notbetreuung wird wie bisher durchgeführt.
Im Namen des Teams der Sollbrüggenschule bedanke ich mich für Ihre tatkräftige Unterstützung.
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
B. Valls-Busch
Distanzlernen
Sehr geehrte Eltern der Sollbrüggenschule,
ich kann mir vorstellen, wie sehr Sie die Nachricht über die Fortsetzung des Distanzlernens enttäuscht hat.
Deutlich muss ich an dieser Stelle noch einmal betonen, dass das Distanzlernen auch noch am Montag, den 26.04.2021 angeordnet wurde. Die Formulierung in der letzten Nachricht blieb etwas vage.
Die letzte Woche hat uns gezeigt, dass - trotz der digitalen Schwierigkeiten in der Notbetreuung - die gemeinsamen und täglichen Videokonferenzen von den meisten Kindern sehr positiv angenommen wurden. Daher haben wir uns entschieden mit diesem System fortzufahren.
Ab Montag wird die Teilnahme an den Videokonferenzen jedoch verpflichtend sein. Die Zugangsdaten zu den jeweiligen Konferenzen finden Sie wie gehabt auf den Klassenpadlets.
Wenden Sie sich bei Schwierigkeiten oder Fragen bitte jederzeit an die Klassenlehrerinnen oder an mich über das Sekretariat der Schule.
Um den Raumwechsel mit den Kindern der Notbetreuung reibungslos gestalten und ihnen den pünktlichen Start in die Konferenz zu ermöglichen, verzögert sich der Start der Videokonferenzen der Klassen 3 und 4 um 15 Minuten.
die Videokonferenz der Klassen 3 und 4 beginnt täglich um 9:15 Uhr.
Ein großes Lob möchte ich an dieser Stelle an Ihre Kinder senden. Den kleinen Großen wird im Moment unfassbar viel zugemutet und trotz allem geben sie ihr Allerbestes.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
Keine Wiederaufnahme des Schulbetriebes
Sehr geehrte Eltern,
soeben erreichte uns folgende Nachricht vom Schulamt Krefeld:
Angesichts der inzwischen auf 208,9 angestiegenen 7-Tages-Inzidenz hat der Corona-Krisenstab der Stadt Krefeld entschieden, dass es für die Krefelder Schulen aus Gründen des Infektionsschutzes ab Montag, 19.4.2021 NICHT zu einer Wiederaufnahme des Schulbetriebes im Wechselunterricht kommen wird.
Im Rahmen einer Allgemeinverfügung wird kurzfristig festgelegt werden, dass der Schulbetrieb für alle Krefelder Schulen - zunächst bis 26.04.2021 - weiterhin nach Maßgabe der Regelungen aus der Schulmail vom 8.4.2021 stattfindet.
Dies heißt für die Sollbrüggenschule, dass Ihre Kinder ab Montag 19.04.2021 sich weiter im Distanzlernen befinden.
Die Notbetreuung findet wie gehabt statt.
Die Selbsttestung an der Schule läuft ebenfalls wie in dieser Woche immer montags und donnerstags.
Bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße
M.Ferlings
Unterricht ab dem 19.04.2021
Sehr geehrte Eltern,
wie Sie heute bestimmt aus der Presse entnehmen konnten, plant das Schulministerium in der nächsten Woche wieder die Schulen im Wechselunterricht zu öffnen.
Meine Kolleginnen und ich würden uns sehr darüber freuen, Ihre Kinder wieder in der Schule begrüßen zu dürfen.
Allerdings wurden wir von Seiten des Schulamtsleiters gebeten, Sie darauf hinzuweisen, dass die Schulöffnung an einen stabilen Inzidenzwert von unter 200 gebunden ist. Leider bewegen wir uns in Krefeld mit stetig steigenden Werten auf diese Grenze zu. Daher wird die endgültige Entscheidung über die Schulöffnung in Krefeld noch vom Krisenstab der Stadt final entschieden.
Da ich aber weiß, wie schwierig es ist das Familienleben in diesen ungewissen Zeiten zu organisieren, möchte ich Ihnen zumindest an dieser Stelle mitteilen, dass wir an der Sollbrüggenschule mit dem bewährten Wechselsystem von Präsenz - und Distanztagen im täglichen Wechsel weiter machen würden. Der Montag (19.04.) wäre der erste Präsenztag für die Gruppe 2.
Wie gehabt, halte ich Sie weiter informiert!
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
Vorgehensweise mit Testergebnissen
Liebe Eltern der Sollbrüggenschule,
nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen über die Corona-Selbsttests, die an unserer Schule verwendet werden, sowie über ein Vorgehen bei negativer/ positiver Testung.
Die Tests, die unsere Schule in der letzten Woche erhielt, stammen von der Firma Siemens-Healthcare und tragen die Bezeichnung CLINITEST ®Rapid COVID-19 Antigen Self Test.
Diese Tests sind von den Schülerinnen und Schüler nach Einweisung selbst durchführbar. Auf der Seite des Ministeriums finden Sie weitergehende Informationen (Kurzanleitungen, Video,…)
https://www.schulministerium.nrw/selbsttests.
Ein Corona-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet zumeist nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder der gesamte Schulbetrieb eingestellt wird. Es bedeutet lediglich, dass das Ergebnis durch einen PCR Test überprüft werden muss. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen.
Bei einem positiven PCR-Test erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der infektionsrechtlichen Bestimmungen. Die Eltern werden informiert und holen zeitnah ihr Kind in der Schule ab. In der Zwischenzeit wird ihr Kind von einer Vertrauensperson betreut.
Die Fälle positiver Selbsttests werden in der Schule dokumentiert und an das Gesundheitsamt der Stadt Krefeld weitergeleitet.
Ein positives Selbsttestergebnis ist durch einen PCR-Test zu bestätigen. Hierfür nehmen die Eltern Kontakt mit einer Ärztin/einem Arzt auf. Eine erneute Teilnahme am Unterricht oder der Notbetreuung ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testergebnis sollte sich die Person in häusliche Quarantäne begeben.
Herzliche Grüße und bleiben Sie und Ihre Familien gesund!
Barbara Valls-Busch
Selbsttests in der Notbetreuung
Sehr geehrte Eltern der Notbetreuungskinder,
das erste Testen heute haben Ihre Kinder toll gemeistert.
Die Kinder der Notbetreuung müssen 2x die Woche getestet werden. Wir werden am kommenden Donnerstag den zweiten Test bei den Kindern durchführen.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihr Kind privat zu testen. Denken Sie bitte nur daran, am Donnerstagmorgen das gültige Ergebnis Ihrem Kind mitzugeben.
Sollten Sie zuhause einen Selbsttest durchführen, teilen Sie uns bitte schriftlich das negative Ergebnis mit.
Herzliche Grüße
M.Ferlings
Distanzunterricht ab 12.04.2021
Liebe Eltern,
eine weitere Nachricht, um Sie auf den aktuellen Stand der Entwicklungen zu bringen.
Die Lieferung der Schnelltests läuft in NRW nur schleppend voran. Die Krefelder Schulen helfen sich gegenseitig mit den Beständen aus. Wir hoffen aber, baldmöglichst beliefert zu werden.
Ab Montag werden alle Klassen den Distanzunterricht täglich mit einer Videokonferenz mit der Klassenlehrerin beginnen. Diese soll der Strukturierung des Tages und der Klärung eventueller Fragen dienen. Es wäre wünschenswert, wenn möglichst viele Kinder daran teilnehmen. Wir wissen, dass noch viele unserer Schülerinnen und Schüler Unterstützung bei der Handhabung der Technik benötigen. Daher bedanke ich mich bei Ihnen für die nötige Hilfe. Darüber hinaus ist eine ruhige Arbeitsatmosphäre mit möglichst wenig Ablenkung, für das Gelingen der Videokonferenzen eine wichtige Voraussetzung. Vielen Dank, dass Sie Ihre Kinder auch dabei unterstützen.
Da wir lediglich in einigen Räumen des Altbaus über Internet verfügen, sind wir gezwungen, die Anfangszeiten zu staffeln. Nur so können wir gewährleisten, dass alle Notbetreuungskinder ebenfalls daran teilnehmen können.
Die Videokonferenzen für die Klassen 1 und 2 beginnen um 08:15 Uhr.
Die Videokonferenzen für die Klassen 3 und 4 beginnen um 09:00 Uhr.
Bereiten Sie bitte mit Ihren Kindern alle nötigen Arbeitsmaterialien für den Tag vor.
Die Zugangsdaten für die Videokonferenzen erhalten Sie über die Klassenlehrerinnen Ihrer Kinder und über die Padlets.
Sollten Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Trotz aller zusätzlichen Organisationsaufgaben, wünsche ich Ihnen ein erholsames Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
Testung für Notbetreuung
Sehr geehrte Eltern,
Ihr Kind besucht ab Montag die Notbetreuung.
Der Beginn ist um 7:30 Uhr, spätestens um 8.15 Uhr sollten alle Kinder in ihre Gruppen gehen. Die Betreuung erfolgt zu den bekannten Zeiten. Geben Sie Ihrem Kind bitte eine Notiz mit aus der wir erkennen können, wann es abgeholt wird. Die Betreuung wird von LehrerInnen und ErzieherInnen in der kommenden Woche gemeinsam durchgeführt.
Vormittags werden die Aufgaben zum Distanzlernen erledigt und wir bieten den Kindern die Möglichkeit an den digitalen Konferenzen mit der Klassenlehrerin teilzunehmen. Deshalb ist es wichtig, dass die Kinder ihre Materialien und Aufgaben vollständig dabeihaben.
Für die Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Deshalb ist der Besuch der Schule ab dem 12.04.2021 an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilzunehmen und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.
Dies bedeutet, dass jedes Kind am Montag negativ getestet sein muss, damit es an der Notbetreuung teilnehmen kann.
Leider sind an unserer Schule noch keine Selbsttests für die Kinder angekommen. Wir werden uns für die ersten Tage von bereits belieferten Schulen Selbsttests ausleihen, um die Kinder in der Schule testen zu können. Sollten Sie keinen Test in der Schule für Ihr Kind wünschen, bitte ich Sie, die negative Testung durch einen Bürgertest nachzuweisen. Die negative Testung darf höchstens 48 Stunden zurückliegen.
(Termine können unter https://krefeld-testet.de vereinbart werden)
Melden Sie Ihr Kind bitte durch die angehangene Abfrage für die Notbetreuung in der kommenden Woche an.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
Informationen aus dem Gesundheitsamt
Bescheinigung zur Betreuung Ihres Kindes für die Dauer der angeordneten Quarantäne.
Liebe Erziehungsberechtigten,
sollte in der Schule, die Ihr Kind besucht ein COVID-19 Fall festgestellt werden oder der Verdacht eines COVID-19 Fall bestehen, wird die Schule den Fachbereich Gesundheit informieren und kurzfristig Maßnahmen ergreifen, bzw. Sie als Erziehungsberechtigte die Schule und den Fachbereich Gesundheit informieren.
Diese Maßnahmen können einzelne Lehrkörper, Kinder oder ganze Klassen betreffen. Sollte Ihr Kind davon betroffen sein und in Quarantäne gesetzt werden, erhalte ich von der Schule eine Liste der Kinder, die betroffen sind.
Anhand dieser Liste erstelle ich automatisch für jedes Kind eine Bescheinigung für die Erziehungsberechtigen zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
Bitte legen Sie dieses Schreiben Ihren Arbeitgeber vor. Vom Arbeitgeber ist zu prüfen:
- Sofern Ihr Kind aufgrund einer behördlicher Anordnung zur Verhinderung der Verbreitung einer Infektionskrankheit vorübergehend die Schule, Kindertagesstätte oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung, nicht betreten darf und
- Ihr Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder es ohne Alterseinschränkung behindert und auf Hilfe angewiesen ist und
- Sie in dieser Zeit Ihr Kind selbst zu Hause beaufsichtigen, betreuen oder pflegen, weil eine anderweitige zumutbare Betreuung nicht sichergestellt werden konnte und Sie dadurch einen Verdienstunfall erleiden,
dann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG). Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer erhalten die Entschädigung von ihren Arbeitgebern als Lohnfortzahlung. Selbstständige können den Antrag bei dem für sie zuständigen Landschaftsverband selbst stellen. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
Entschädigung bei Kinderbetreuung | LVR
Bitte sehen Sie von E-Mail oder Telefonaten ab.
Vielen Dank für ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
D. Niema
Regelung bis zu den Osterferien
Sehr geehrte Eltern!
Leider haben wir noch keine offizielle Meldung, wie es ab Montag, den 08.03.2021, weitergehen soll. Da sich jedoch in den letzten zwei Wochen gezeigt hat, dass das alternierende System sehr gut funktioniert, werden wir vorerst dabei bleiben.
An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen für die Unterstützung in den letzten Wochen bedanken. Gemeinsam sind wir auf einem guten Weg, die momentane Situation zu meistern.
Die Gruppeneinteilung der letzten beiden Wochen bleibt wie gehabt bestehen.
Wichtig: Am 12.03.2021 ist pädagogischer Tag des Kollegiums der Sollbrüggenschule, ALLE Kinder haben an diesem Tag Distanzunterricht.
Am 12.03.2021 gibt es ausschließlich eine NOTbetreuung. Wenn Sie Bedarf an dieser NOTbetreuung haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat 02151-592625 oder per Mail sollbrueggenschule@schulen.krefeld.de
Weiterhin sind folgende Regelungen zu beachten:
- Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend.
- Für die Klassen 1+2 beginnt der Unterricht wie gehabt um 8:10 Uhr und endet um 11:45 Uhr. Als Ein- und Ausgänge bleiben für die Klassen 1, 2 und die Notbetreuung das Tor an der Sollbrüggenstraße.
- Für die Klassen 3+4 beginnt der Unterricht wie gehabt um um 8:10 Uhr und endet um 12:45 Uhr. Als Ein- und Ausgang bleibt das Tor an der Nießenstraße über den Lehrerparkplatz zu nutzen.
- Das Tragen einer Maske auf dem gesamten Gelände der Schule ist zu jeder Zeit Pflicht. Natürlich werden den Kindern ausreichend Maskenpausen ermöglicht.
- Da weiterhin das Lüften ein zentraler Aspekt des AHA ist, bitte ich Sie, Ihren Kindern ausreichende „Kleidungsschichten“ mitzugeben.
Die Schule ist weiterhin für Publikumsverkehr geschlossen.
Dieses Informationsschreiben gilt erst einmal bis zum 26.03.2021.
Wir werden Sie natürlich zeitnah informieren, sobald sich etwas Neues ergibt.
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
Schulöffnung ab dem 22.02.2021
Sehr geehrte Eltern!
Heute erhalten Sie Informationen zur Schulöffnung am Montag, dem 22.02.2021.
Um den Ansprüchen der Hygiene und des Infektionsschutzes zu genügen, haben wir alle Klassen in jeweils zwei Gruppen unterteilt. Dabei berücksichtigen wir natürlich die zahlreichen Geschwisterkinder und die ansteigende Anzahl der Kinder, die einen Bedarf an Notbetreuung haben, welche parallel zum Präsenzunterricht von uns angeboten wird.
An diesem Punkt möchte ich Sie eindringlichst bitten, dieses Angebot als tatsächliche NOTbetreuung zu verstehen. Wir haben lediglich drei Räume (incl. Lehrerzimmer) in der Schule zur Verfügung, um Ihre Kinder zu betreuen. Diese Notgruppen dürfen eine Gruppenstärke von 15 Kindern nicht überschreiten. Sollten die drei Räume nicht ausreichen, müssen wir leider das alternierende System von Präsenz- und Digitalunterricht verändern.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
- Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend.
- Die Klassen 3 und 4 haben an den Präsenztagen 5 Stunden Unterricht.
- Der Unterricht beginnt für die Klassen 3 und 4 um 8.10 Uhr und endet um 12.45 Uhr
- Als Ein- und Ausgang bleibt wie gehabt für die Klassen 3 und 4 das Tor an der Nießenstraße über den Lehrerparkplatz. Die Notbetreuungskinder nutzen den Eingang über die Sollbrüggenstraße.
- Das Tragen einer Maske auf dem gesamten Gelände der Schule ist zu jeder Zeit Pflicht. Natürlich werden den Kindern ausreichend Maskenpausen ermöglicht.
- Da weiterhin das Lüften ein zentraler Aspekt des AHA ist, bitte ich Sie, Ihren Kindern ausreichende „Kleidungsschichten“ mitzugeben.
Die Schule ist weiterhin für Publikumsverkehr geschlossen.
Das Betreten des Schulgeländes ist ausschließlich
- den Lehrerinnen und Lehrern,
- den Betreuerinnen und Betreuern,
- den Kindern der Notbetreuung,
- und den Schülerinnen und Schülern des täglichen Präsenzunterrichts vorbehalten.
Dieses Informationsschreiben gilt erst einmal bis zum 05.03.2021.
Über die Zeit bis zu den Osterferien informieren wir Sie, sobald wir wissen, wie es weitergeht!
Nur gemeinsam können wir an einem Infektionsschutz für alle Beteiligten arbeiten. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
Planung der unterrichtsfreien Tage
Sehr geehrte Eltern,
noch ist alles ungewiss. Es gibt bedauerlicherweise noch keine klare Aussage für den Schulbetrieb ab dem 15.02.2021 von Seiten des Ministeriums.
Dennoch haben wir für die Sollbrüggenschule folgenden Plan für die Weiterarbeit ab dem 15.02.2021 beschlossen.
Das Lehrerkollegium und auch die Kollegen aus der Betreuung sind sich einig, dass wir – wenn es uns gestattet ist – für Ihre Kinder am 15.02.2021 in der Schule da sein möchten.
Durch viele Elterngespräche wissen wir, wie anstrengend die letzten Wochen für Sie und die Kinder waren. Deshalb verlegen wir die zwei unterrichtsfreien Tage (Rosenmontag + Veilchendienstag) auf den Donnerstag und Freitag der kommenden Woche 11.02.+12.02.2021. An diesen Tagen werden Ihre Kinder KEINE Aufgaben erhalten, sie sollen die Zeit zum Durchatmen nutzen, um hoffentlich am Montag, den 15.02.2021 voller Elan in den Präsenzunterricht starten zu können.
Der Unterricht am Montag findet für alle Kinder von 8:00- 11:45 Uhr statt.
Derzeit sind wir noch in Verhandlung mit dem Träger des offenen Ganztages (SKF), da dieser am Brauchtumstag Rosenmontag festhalten möchte und somit die Kolleginnen der Betreuung keinen Dienst leisten dürfen. Sollte der SKF bei dieser Entscheidung bleiben, findet an diesem Tag keinerlei Betreuung statt (weder Frühbetreuung ab 7:30Uhr noch Betreuung nach dem Unterricht ab 11:45Uhr).
Wir hoffen sehr, dass uns die pandemische Entwicklung diesen Weg gehen lässt und wir endlich Ihre Kinder wieder bei uns begrüßen dürfen!
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Valls-Busch
Zeugnisausgabe Januar 2021
Krefeld, 7.1.2021
Aktuelle Situation: Schulstart am 11.1.2021
Sehr geehrte Eltern der Sollbrüggenschule,
trotz aller momentanen Unsicherheiten wünschen wir Ihnen ein gutes und gesundes Jahr 2021.
Heute erreichte uns endlich die offizielle Mail des Schulministeriums mit den verbindlichen Aussagen für das Zeitfenster bis zum 31.01.2021.
An der Sollbrüggenschule starten wir unter den unten aufgeführten Bedingungen am Montag, den 11.01.2021.
Alle Eltern sind jedoch aufgerufen,
ihre Kinder soweit wie möglich zu Hause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
- Der Unterricht findet für alle auf Distanz statt.
- Eine Notbetreuung für Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können, wird sichergestellt.
- Während der Notbetreuung findet kein regulärer Unterricht statt.
- Die Schüler können ihre Aufgaben in der Schule erledigen.
- Die Betreuung wird von Lehr- und Betreuungspersonal gleichermaßen übernommen.
- Das Betreuungsangebot gilt für alle Kinder der Klassen 1 bis 4 im Rahmen der regulären Unterrichtszeit. Besucht Ihr Kind den Offenen Ganztag oder die Betreuung bis 14:00 Uhr, gilt selbstverständlich auch dieser Betreuungsumfang.
- Um das Betreuungsangebot entsprechend planen zu können, bitten wir Sie an der wöchentlichen Bedarfsabfrage
teilzunehmen.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
B. Valls-Busch
Krefeld, 26.11.2020
Vorgezogene Weihnachtsferien und Anmeldung Notgruppen
Sehr geehrte Eltern,
jetzt ist es endlich amtlich. Gestern bekamen wir die Mitteilung des Ministeriums, dass der Unterricht an den letzten zwei Schultagen vor Weihnachten ruhen soll. Für Sie und Ihre Kinder bedeutet es, dass der letzte Schultag der 18.12. ist, der Unterricht endet nach Plan.
Sollten Sie Betreuungsbedarf für den 21. und 22.12. in Anspruch nehmen wollen, werden wir in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen aus dem offenen Ganztag natürlich Notgruppen einrichten. Die Abfrage erfolgt über die Klassenlehrerinnen.
Das Anmeldeformular für die Notgruppen finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
B. Valls-Busch
Kommissarische Schulleiterin
Krefeld, 11.12.2020
Sehr geehrte Eltern der Sollbrüggenschule,
soeben erhielten wir eine Mail aus dem Schulministerium (MSB) mit folgenden Informationen:
Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
Ich bitte noch einmal um Verständnis für diese kurzfristige Entscheidung. Sie ist der anhaltend problematischen Infektionslage geschuldet und erfolgt im Interesse einer länderübergreifenden Vorgehensweise.
(Auszüge aus der Schulmail MSB NRW vom 11.12.2020)
Es ist dem Zeitpunkt des Eintreffens der Mail geschuldet und sehr bedauerlich, dass meine Kolleginnen und Kollegen Ihren Kindern den überstürzten Abschied vor Weihnachten nicht persönlich erklären konnten. Wieder einmal müssen Sie und wir nun den Lebensalltag umorganisieren.
Um den Spagat zwischen Präsenz und Distanz besser organisieren zu können, bitte ich Sie, möglichst zeitnah an der Umfrage über die SDUI-Plattform teilzunehmen. Selbstverständlich ist das Büro am Montag besetzt und Sie können uns telefonisch oder per Mail erreichen.
Ihnen allen wünsche ich trotz Allem von Herzen ein gesegnetes, gesundes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021! Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
B. Valls-Busch
Kommissarische Schulleiterin
Krefeld, 15.11.2020